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Keller Robert · Nationalrat · 2005-09-20

Keller Robert · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-20

Wortprotokoll

Namens der SVP-Fraktion spreche ich zum EleG und zum StromVG; das Energiegesetz folgt ja später. Ich möchte zuerst meine Interessenbindungen bekannt geben: Als Präsident von Bauenschweiz kämpfe ich für möglichst tiefe Strompreise. Als Vertreter der Wirtschaft bin ich überzeugt, dass ein günstiger, sicherer Strompreis die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes stärkt. Als Vorstandsmitglied des Hauseigentümerverbandes Schweiz kämpfe ich für tiefe Strompreise für Eigentümer und Mieter. Wie Sie hören, bin ich keinem Energielieferanten oder Netzbetreiber verantwortlich.

Die Vorbereitungen für diese Vorlagen wurden zielgerichtet und effizient vorangetrieben. Ich danke dem Bundesrat für die rasche Aufnahme der Arbeiten, der Expertenkommission unter der Leitung von alt Regierungsrätin Dori Schaer für die entsprechenden Gesetze, meinen Kolleginnen und Kollegen in der Subkommission und in der UREK, dem Bundesamt für Energie unter der Leitung von Direktor Walter Steinmann. Hier wurde sehr viel gearbeitet, manchmal über Nacht, auf unser Verlangen wurden Papiere, Folien usw. bearbeitet, und auch wenn sie nicht immer der Meinung unserer Mehrheit waren, haben sie immer positiv mitgearbeitet. Und ich danke den vielen Experten, die uns an Hearings unterstützt haben.

Nun haben wir einen Entwurf, der unserer Wirtschaft etwas bringt, dessen bin ich sicher. Es ist ein Jahrhundertgesetz. Wir haben uns entschlossen, drei Pakete zu bilden: Elektrizitätsgesetz, Stromversorgungsgesetz und Energiegesetz. Gründe dafür waren die Lehren aus dem Steuerpaket. Auch in der Subkommission und in der Kommission entschieden wir, drei Pakete miteinander zu behandeln - also kein Rosinenpicken. Hauptsächliche Knacknüsse werden die Marktöffnung und die neuen erneuerbaren Energien sein.

Nun zum Elektrizitätsgesetz: Die Abgeltung der Transitkosten, die Kapazitätsberechnungen und das Zuweisen oder das Engpassmanagement im grenzüberschreitenden Stromhandel müssen schnell und verbindlich geregelt werden. Die Schweizer Strombranche muss im europäischen Markt ein gleichberechtigter Partner sein. Eine EU-kompatible Regelung ist in diesem Gesetz zu erreichen. Die Schweiz darf nicht vom wichtigen Transitkostenausgleich ausgeschlossen werden. Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, das EleG vom StromVG abzutrennen, es aber gleichzeitig mit dem StromVG zu behandeln.

Inhaltlich stimmen die neuen gesetzlichen Regelungen mit der EU-Verordnung 1228/2003 überein. Es geht darum, einen unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber zu installieren, eine Elektrizitätskommission aufzubauen, eine Teilmarktöffnung via Zugang zum Übertragungsnetz sicherzustellen, die Handhabung von Netzengpässen im Transitbereich sicherzustellen. Das sind zum grossen Teil Elemente, wie sie auch im Stromversorgungsgesetz vorkommen. Das Elektrizitätsgesetz soll nur bis zum Inkrafttreten des Stromversorgungsgesetzes gültig sein. Die schweizerischen Netzbetreiber haben die privatrechtlich organisierte schweizerische Netzgesellschaft Swissgrid gegründet. Die vollständige Betriebsaufnahme verzögert sich allerdings noch etwas wegen der vertieften Prüfung durch die Weko. Die SVP begrüsst die Absicht des Bundesrates, gleichzeitig mit der Behandlung des Elektrizitätsgesetzes im Parlament eine Vereinbarung mit der EU auszuhandeln, damit die Regelung als EU-kompatibel anerkannt wird.

Nun zum Stromversorgungsgesetz: Das EMG wurde am 22. September 2002 mit 52,6 Prozent der Stimmen abgelehnt. Die Hauptgründe waren: Die Nein-Stimmenden waren mit ihrem Stromlieferanten zufrieden - sie sind es heute noch -, sie befürchteten aber eine Verschlechterung der Versorgungssicherheit in einem offenen Markt. Sie sahen die Vorzüge nicht. Es wurde nicht verstanden, dass etwas geändert werden sollte, was bisher gut geklappt hatte. Nach dem Nein führte das UVEK mit rund 30 Interessengruppen Gespräche, um festzustellen, wie sie die Situation nach der Ablehnung beurteilten. Die Expertenkommission bemühte sich um einen tragfähigen Kompromiss. Sie kam allerdings im Sommer 2004 unter Beschuss, denn allzu viele Köche verderben den Brei.

Aber es sind drei Gründe, die eine gesetzliche Regelung notwendig machen:

1. Das bescheidene Wirtschaftswachstum; wir haben immer noch die rote Laterne am Rücken.

2. Die Marktöffnung und damit die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Strombranche, freier Markt, keine Monopole. Die vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission hat festgestellt, dass unsere KMU - es sind immerhin zwei Drittel der Arbeitsplätze, die sie sicherstellen - im EU-Vergleich viel zu hohe Strompreise zahlen. Der Strommarkt ist gemäss Bundesgericht juristisch geöffnet; das wissen Sie. Aber das Feld darf doch nicht den Richtern überlassen werden! Die Monopolbestimmung für die Durchleitung gehört abgeschafft, und zwar möglichst rasch.

3. Die Entwicklung in der EU ist rasant: Die EU hat beschlossen, den Strommarkt bis am 1. Juli 2004 für alle Industrie- und Gewerbekunden und ab 1. Juli 2007 für alle Haushalte zu öffnen. Die Öffnung unseres Marktes ist also notwendig, damit die Schweizer Wirtschaft gleich lange Spiesse bekommt wie ihre Konkurrenten in der EU.

Die SVP begrüsst die neue gesetzliche Regelung und fordert gleichzeitig die Öffnung in einem Schritt. Im Weiteren fordern wir faire Nutzungspreise, d. h. kostendeckende Preise für einen sicheren, effizienten Netzbetrieb. Der Regulator - Elcom - soll ein schlankes Gremium mit fachlich qualifizierten Personen sein und soll nicht mit Würdenträgern bestückt sein.

Wir bitten Sie, auf diese Vorlagen einzutreten, unsere Anträge zu unterstützen und den Antrag der Minderheit Menétrey-Savary abzulehnen.