Brunner Toni · Nationalrat · 2005-09-20
Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-20
Wortprotokoll
Bei Artikel 18a Absatz 4 geht es nun darum, wie der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der [PAGE 1027] Übertragungsnetzbetreiberin zusammengesetzt sein sollen. Ich stehe für eine nichteinschränkende Lösung ein und habe daher den Minderheitsantrag I eingereicht. Einzelne Mitglieder des Verwaltungsrates der Übertragungsnetzbetreiberin sollen nicht in Entscheidungen zum operativen Betrieb der Übertragungsnetzbetreiberin einbezogen werden dürfen. Damit können allfällige Interessenkonflikte vermieden werden; das muss sein, aber damit hat es sich dann auch schon.
Wieso diese schlanke Fassung? Wir werden in den vorgängigen Absätzen von Artikel 18a festhalten, dass die Übertragungsnetzbetreiberin in Form einer selbstständigen juristischen Person operieren und keine kommerziellen Tätigkeiten in den Bereichen Elektrizitätserzeugung oder Elektrizitätshandel ausüben soll. Durch die rechtliche und organisatorische Verselbstständigung der Übertragungsnetzbetreiberin ist eine Einflussnahme der beteiligten Unternehmen auf die täglichen operativen Entscheide der Übertragungsnetzbetreiberin ausgeschlossen. Folgt man jetzt aber der Logik der Mehrheit der Kommission oder der anderen Minderheiten, so sollen die Mehrheit oder alle Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung nicht in einem Verhältnis zu Unternehmen in der Elektrizitätswirtschaft stehen. Ja, wie stellen Sie sich das eigentlich vor? Wollen Sie tatsächlich eine Geschäftsleitung oder einen Verwaltungsrat einer nationalen Übertragungsnetzbetreiberin, die vom ganzen Geschäft nichts verstehen? Wollen Sie in der schwierigen Aufbauphase auf Sachkompetenz von ausgewiesenen Persönlichkeiten der Elektrizitätswirtschaft verzichten? Soll eine fachunkundige Mehrheit in einem Verwaltungsrat kompetente und intelligente Entscheide fällen? Wo sind da der Sinn und die Logik?
Ich sage Nein dazu, und die Geschichte und Erfahrung der letzten Jahre sollten uns jetzt eigentlich eines Besseren belehren. Bei der ehemaligen Swissair wäre es wohl unbestritten auch besser gewesen, wenn man in der Geschäftsleitung oder im Verwaltungsrat vom Fliegen und dem Geschäft mit dem Fliegen mehr verstanden hätte. Zudem greifen meiner Meinung nach sowohl die Mehrheit wie auch die anderen Minderheiten in teilweise unsachlicher Weise ins schweizerische Aktienrecht ein. Bereits nach allgemeinen aktienrechtlichen Prinzipien gilt, dass der Verwaltungsrat einer künftigen Übertragungsnetzbetreiberin nichts mit Entscheidungen des Tagesgeschäftes zu tun hat. Ihm obliegt die strategische, finanzielle und auch personelle Oberleitung der Gesellschaft. Zudem obliegt es letztlich der Generalversammlung, den Verwaltungsrat zu wählen.
Wir sollten vonseiten der Politik die betroffene Branche, die ja bis jetzt das Hochspannungsnetz im Wert von mehreren Milliarden Franken betrieben hat, angemessen integrieren. Ansonsten kommt es einer materiellen Enteignung ziemlich nahe. Dass die Gefahr besteht, dass sich die Branche von einer engagierten Netzbetreibung, die ja letztlich mit dem Unterhalt und der Erneuerung des Netzes, also der Versorgungssicherheit, zu tun hat, entfernt, wenn da überwiegend fachunkundige Leute in Ämter eingesetzt werden, ist für mich nicht ganz von der Hand zu weisen. Wir sollten jetzt also intelligent handeln.
Im Interesse von uns allen bitte ich Sie daher, die Minderheit I zu unterstützen.