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Keller Robert · Nationalrat · 2005-09-20

Keller Robert · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-20

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zu Absatz 2: Namens der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, die Minderheit I (Bäumle) und die Minderheit II (Nordmann) abzulehnen. Die Gründe dafür sind folgende: Die grosse Mehrheit der Kommission sprach sich dafür aus, dass der Übertragungsnetzbetreiber privatrechtlich organisiert sein soll. Eine öffentlich-rechtliche Anstalt würde eine Verstaatlichung der Übertragungsnetze bedeuten. Die bisherigen Eigentümer könnten also nicht mehr über ihr Eigentum verfügen. Dem Bund könnten Entschädigungsforderungen in Milliardenhöhe gestellt werden.

Die Minderheit II will wie die Minderheit I einen öffentlich-rechtlichen Netzbetreiber und dazu noch die Wahl der Anstaltsleitung dem Bundesrat übertragen. Die Mehrheit der Kommission ist überzeugt, dass eine privatrechtliche Aktiengesellschaft den Betrieb wie bis anhin sicher und wirtschaftlich führen kann. Aus diesem Grund wurde auch die Betreibergesellschaft Swissgrid gegründet. Diese Gesellschaft ist für einen funktionierenden Strommarkt wichtig und bietet die Gewähr, dass der Auftrag gemäss Artikel 18b erfüllt wird. Die Kommission will auch, dass die Gesellschaft möglichst unabhängig ist; darum wurde eine entsprechende Formulierung gewählt.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und die Minderheiten I (Bäumle) und II (Nordmann) abzulehnen.

Zu Absatz 4: Die Minderheiten II (Bäumle) und III (Rechsteiner-Basel) lehnen wir ab. Diese Frage wurde umfassend diskutiert und kontrovers behandelt. Die Kommission will, dass die Mehrheit des Verwaltungsrates nicht gleichzeitig im direkten oder indirekten Vertrags- oder Entschädigungsverhältnis mit Elektrizitätsunternehmen sein darf. Die Minderheiten II und III gehen noch weiter. Die Minderheit I (Brunner Toni) schlägt eine weniger einschränkende Formulierung vor.

Es darf doch nicht sein, dass Eigentumsrechte derart eingeschränkt werden. Das wäre ein Eingriff ins Aktienrecht. Eigentümer könnten nicht einmal im Mandatsverhältnis Personen in die Geschäftsleitung oder in den Verwaltungsrat delegieren.

Die Formulierung der Minderheit I (Brunner Toni) ist offener und entspricht der geltenden Praxis. Hier sind ja Köpfe wichtiger als Vorschriften. Wir wollen doch Fachleute und keine Würdenträger im Verwaltungsrat haben.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit I zu folgen.

Zu Absatz 5: Der Antrag der Minderheit Rechsteiner-Basel ist zu einengend. Die Fassung des Bundesrates lässt mehr Freiheit, mehr Spielraum, mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die Zusammensetzung des Verwaltungsrates. Es ist doch nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, privatrechtlichen Aktiengesellschaften für die Ausgestaltung ihres Verwaltungsrates im Gesetz Vorschriften zu machen. Der Verwaltungsrat würde durch diese Anzahl Mitglieder auch viel zu gross.

Wir bitten Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Rechsteiner-Basel abzulehnen.