Steiner Rudolf · Nationalrat · 2005-09-20
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-20
Wortprotokoll
Sie sehen, dass in Artikel 18b festgelegt werden soll, welche Aufgaben dem Übertragungsnetzbetreiber zukommen. Wenn Sie diese Regelung in zwei Absätzen anschauen, sehen Sie, dass Absatz 1 eine langfädige Aufzählung - Literae a bis i - ist, welche Aufgaben dieser Netzgesellschaft zukommen sollen. Wie es bei einer solchen langfädigen Aufzählung ist, kann sie kaum abschliessend sein. Entsprechend finden Sie Absatz 2: "Der Bundesrat kann dem Übertragungsnetzbetreiber weitere Aufgaben übertragen." Mit der Minderheit - ich bitte Sie, diese zu unterstützen - bin ich der Meinung, dass diese Bestimmung der Aufgaben wesentlich kürzer gehalten werden kann und auf das Wesentliche zu reduzieren ist. Die eigentlichen Aufgaben, die der Netzgesellschaft zukommen sollen, können mit wenigen Zeilen klar umschrieben werden.
Sie gehen damit kein Risiko ein; Sie haben oben bei Artikel 18a Absatz 6 beschlossen: "Die Statuten und deren Änderung müssen von der Elcom genehmigt werden." Die Statuten sind also nicht beliebig zu fassen. Wir sind der Meinung, dass eben in den Statuten allfällige zusätzliche Aufgaben festgehalten werden können. Das ist auch bezüglich möglicher Änderungen wesentlich flexibler als eine unvollständige Auflistung im Gesetz: Wenn es in letzterem Fall eine Änderung gibt, müssen wir hier im Rat über eine entsprechende Gesetzesänderung debattieren. Ich bitte Sie also sehr, dieser Vereinfachung gemäss Antrag der Minderheit stattzugeben.
Erlauben Sie mir, dass ich gleich noch zu Artikel 18b Absatz 1 Buchstabe g Stellung nehme. Hier bitten wir Sie, die Minderheit Speck zu unterstützen. Warum? Für das Funktionieren des Strommarktes ist es keineswegs notwendig, dass die Netzbetreiber die Jahressumme der Netznutzungsentgelte zugänglich machen. Die FDP-Fraktion lehnt deshalb den Mehrheitsantrag ab und befürwortet im Sinne eines schlanken Gesetzes - wie ich es auch mit meinem Minderheitsantrag möchte - den Antrag der Minderheit Speck. Auf die zusätzliche Pflicht zur Öffentlichkeitsarbeit kann verzichtet werden, da sie der breiten Bevölkerung keinen Zusatznutzen bringt und nur weitere Kosten für die Netzbetreiber verursacht - Kosten, die letztlich Sie als Konsumentinnen und Konsumenten zu bezahlen haben.