Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-09-21
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-09-21
Wortprotokoll
Es geht hier um den Unterschied zwischen 100 000 Franken und 1 Million Franken; d. h., es geht gewissermassen um eine Null mehr oder weniger. Die entsprechenden Argumente über diese Null wurden von Ihnen ausdiskutiert.
Von mir aus möchte ich nur noch darauf verweisen: Diese strafrechtliche Busse ist nicht etwa zu verwechseln mit den Verwaltungssanktionen, die gemäss dem Kartellgesetz ausgesprochen werden können. Dort können nämlich bis zu 10 Prozent des in den letzten drei Geschäftsjahren in der Schweiz erzielten Umsatzes belastet werden, je nach Vergehen. Dass man die wirtschaftlich wirklich Potenten, die sich in gesetzwidriger Weise verhalten, zur Kasse bitten kann, ist durch das Kartellgesetz garantiert.