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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2005-09-21

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2005-09-21

Wortprotokoll

Ich möchte dort ansetzen, wo mein Vorredner aufgehört hat, nämlich bei der Verhältnismässigkeit: Aus dieser Optik ist es ohne weiteres sinnvoll, wenn man einen Strafrahmen vorgibt, der auch bei grossen Unternehmungen im Verhältnis zu deren Gewinnmöglichkeiten und deren entsprechender finanzieller Situation steht. Nur mit einem grossen Strafrahmen hat auch ein Strafrichter die Möglichkeit, die Delikte entsprechend einzuordnen und die Bussen so anzusetzen, dass sie auch wirken. Ich betone nochmals: Es geht hier nicht um die Festlegung einer Strafe, sondern nur eines Strafrahmens, und dieser wird auf 1 Million Franken begrenzt. Jeder Richter kann daruntergehen, auf 500, 1000 oder 5000 Franken zum Beispiel; das ist dann eine Frage des Verschuldens, eine Frage auch der übrigen Tatumstände. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Gerichte die Strafzumessung auch im erweiterten Strafrahmen durchaus richtig vornehmen werden.

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