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Bäumle Martin · Nationalrat · 2005-09-21

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktionslos · 2005-09-21

Wortprotokoll

Mein Minderheitsantrag ist im Wesentlichen die Übernahme von Artikel 29 des EMG. Unabhängig davon, ob jetzt der Markt in einem oder zwei Schritten geöffnet werden soll, soll während zehn Jahren die Durchleitung von Strom aus erneuerbaren Energien kostenlos sein. Das EMG enthielt eine Kann-Formulierung, während ich in meinem Minderheitsantrag eine verpflichtende Formulierung vorschlage. Im EMG ging es um Anlagen mit einer Leistung von bis zu 1 Megawattstunde. Nach der Diskussion um die Geothermie, wo die Leistung 1 Megawattstunde übersteigen kann, habe ich diese Limite gestrichen. Dagegen habe ich bei den Wasserkraftwerken eine Grenze von 500 Kilowattstunden beibehalten.

Diese Bestimmung war damals eines der positiven Kernstücke des EMG. Sie führt ein Anreizmodell ein, bei dem der Endkunde günstiger zu Strom aus erneuerbarer Energie kommt. Heute ist nämlich ein grosser Teil der Produktion, insbesondere aus neuen erneuerbaren Energien, noch nicht marktfähig, und diese Anlagen werden weiterhin bestehen. Die Gestehungskosten sind zum Teil massiv höher. Mit diesem Artikel kann die Situation etwas entschärft werden. Ich möchte damit nicht nur auf Produzentenseite ein Förderinstrument für neue Anlagen einführen, wie dies die Einspeisevergütung im Energiegesetz sein wird, sondern ich möchte, dass auch auf der Seite der Endkunden ein Anreiz betreffend erneuerbare Energien besteht. Damit meine ich nicht nur Kleinkunden. Die Verwendung erneuerbarer Energien kann auch für ein KMU oder eine Grossfirma einen Imagevorteil bringen. Doch dies darf gerade einen Unternehmer auch in der heutigen Zeit nicht so viel kosten.

Niemand muss aufgrund meines Antrages, dieses Anreizartikels für die Freiwilligkeit, Strom aus erneuerbaren Energien beziehen, er würde aber im Fall, dass er das machen würde, mit einer Befristung von zehn Jahren von den Netzkosten entlastet. Eine "Überförderung", wie befürchtet wurde, kann auch nicht erfolgen, da ausschliesslich Anlagen davon profitieren werden, welche nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Es ist also ein zusätzlicher und bescheidener Anreiz für ein ökologisches Verhalten von Kunden, welches monetär belohnt werden soll.

Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.