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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2005-09-21

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-21

Wortprotokoll

Die erste Änderung, welche die Minderheit Menétrey-Savary beantragt, ist die Umwandlung einer Kann-Formulierung in eine Muss-Formulierung: Der Bundesrat müsste eingreifen, wenn bestimmte Umstände vorlägen. In Absatz 1 verlangt die Minderheit, dass der Bundesrat bei einer Gefährdung der Versorgungssicherheit Massnahmen treffen muss - es ist also [PAGE 1066] zwingend -, und zwar in den Bereichen Energieeffizienz, Förderung des sparsamen Verbrauchs, Elektrizitätsbeschaffung und Ausbau von Elektrizitätsnetzen. Weiter verlangt die Minderheit, dass der Bundesrat bei den wettbewerblichen Ausschreibungen nicht nur die Kriterien Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit berücksichtigt, sondern auch den Umweltschutz.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass es diese Zusätze nicht braucht. Der Umweltschutz muss schon aufgrund von diversen Spezialgesetzen im Umweltbereich zwingend berücksichtigt werden, weshalb er hier weggelassen werden kann. Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit also um Ablehnung dieser Anträge.

Zu Absatz 2bis ist grundsätzlich zu sagen, dass es ja bei Artikel 9 um Massnahmen für den Fall geht, dass die Versorgung gefährdet ist. Es geht hier nicht um die Förderung bestimmter Energien oder um Massnahmen für einen sparsamen Umgang mit Energie; es geht klar darum, wie die Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann. Trotzdem hat die Kommission beschlossen, hier einen neuen Absatz einzufügen, der bei der Bereitstellung von zusätzlicher Energie den erneuerbaren Energien den Vorrang geben will. Die Mehrheit war der Meinung, dass mit diesem Zusatz dem Bedürfnis der Bevölkerung entsprochen wird, erneuerbaren Energien den Vorrang zu geben.

Nun noch zum Antrag Rutschmann. In diesem Antrag wird die Interventionsmöglichkeit des Bundesrates in zweierlei Hinsicht etwas eingeschränkt: Während der Bundesrat gemäss seinem Entwurf und gemäss Antrag der Mehrheit Massnahmen treffen kann, wenn die Versorgung trotz Vorkehrungen der Unternehmen mittel- bis langfristig erheblich gefährdet ist, verlangt der Antrag Rutschmann, dass der Bundesrat nur bei schweren Versorgungsengpässen, wenn also eine dramatischere Situation vorliegt, Massnahmen ergreifen kann und dass er diese in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Wirtschaft trifft; wobei ich davon ausgehe, dass er das ohnehin machen wird.

Die Kommission hat zu diesem Antrag nicht Stellung nehmen können, aber man kann sicher mit beiden Formulierungen leben.