preparatory:AB 57047
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-21
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission verlangt in Absatz 2bis, dass bei der Elektrizitätsbeschaffung und beim Ausbau der Erzeugungskapazitäten zur Gewährleistung einer sicheren Versorgung erneuerbare Energien den Vorrang haben. Nach meiner Meinung und jener meiner Minderheit ist das ein untauglicher Versuch am falschen Ort, eine Förderungspolitik zugunsten der erneuerbaren Energien zu betreiben.
Die Beschaffung gemäss Artikel 9 müsste wohl kurzfristig erfolgen, weshalb normalerweise die dann gerade verfügbaren Ressourcen eingekauft werden müssten. Falls jedoch, wie die Kommissionsmehrheit das wünscht, in einer solchen Situation auf spezielle Energien, eben die erneuerbaren, Rücksicht genommen werden müsste, würde die Versorgungssicherheit leiden, da nicht sichergestellt werden kann, dass erneuerbare Energien gerade dann in der nötigen Menge zur Verfügung stehen. Zudem können solche Aufgaben unabschätzbare Kostenfolgen nach sich ziehen, was wiederum die Strompreise erhöhen würde. Ich will aber eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung.
Zudem mache ich Sie noch auf folgenden Widerspruch und auf folgende Tatsache aufmerksam: Der Antrag der Mehrheit der Kommission zu Artikel 9 Absatz 2bis steht im Widerspruch zu und ist unvereinbar mit dem Ergebnis der Volksabstimmung über die beiden Antiatom-Initiativen vom Mai 2003, und er steht zudem im Widerspruch zu den Bestimmungen des Kernenergiegesetzes, das wir auch kürzlich verabschiedet haben. Gerade das Kernenergiegesetz (KEG), das erst seit dem 1. Februar 2005 in Kraft ist, erlaubt nämlich ausdrücklich den Bau von neuen Kernanlagen. Es geht also nicht an, auf dem Umweg über diese Bestimmung in Artikel 9 Absatz 2bis des Stromversorgungsgesetzes das KEG wieder zu unterlaufen.
Ich bitte Sie, mir und den Kollegen in dieser Minderheit zu folgen.