Lexipedia

Hollenstein Pia · Nationalrat · 1999-12-20

Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 1999-12-20

Wortprotokoll

Im Namen der Minderheit bitte ich Sie, dieser Parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Um es vorwegzunehmen: Es geht nicht um eine Privilegierung gleichgeschlechtlicher Paare, sondern um die tatsächliche, rechtliche Gleichstellung, um die Schaffung von Rechtsgleichheit sowohl für gleichgeschlechtliche als auch für nicht gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Es geht um gleiche Rechte und gleiche Chancen. Es geht auch nicht darum, einen neuen Rechtsstatus zu schaffen. Frau Genner hat dies ausgeführt.

Der Diskriminierungstatbestand ist unbestritten. Wieso ist eine vollständige rechtliche Gleichstellung zu heterogenen Paaren gerechtfertigt? Die neue Bundesverfassung statuiert in Artikel 8 Absatz 2 ein Diskriminierungsverbot; da heisst es: "Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung." Daraus lässt sich Handlungsbedarf ableiten.

Die Minderheit ist grundsätzlich der Meinung, dass hetero- und homosexuelle Liebe und die daraus entstehenden Beziehungen gleichwertig sind. Beide verdienen den gleichen rechtlichen Schutz und die gleiche gesellschaftliche Anerkennung. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts kann es sich eine moderne Gesellschaft nicht mehr erlauben, Menschen nur aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu benachteiligen. Staatliche Regelungen, die einen solchen Effekt haben, widersprechen der Bundesverfassung, dem Gleichheitsgebot, dem Diskriminierungsverbot und damit den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte.

Die Parlamentarische Initiative geht klar weiter als die registrierte Partnerschaft. Sie will die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen. Man kann von der Institution Ehe halten, was man will; dies steht hier nicht zur Diskussion. Gehen wir davon aus, dass die Ehe ein Menschenrecht für zwei sich liebende Menschen ist, darf es keinen Ausschluss aufgrund des Geschlechtes geben. Es gibt keine sachlich zwingenden Gründe, dass die Möglichkeit der Eheschliessung gleichgeschlechtlichen Paaren verwehrt werden darf. Im Gegenteil, grundsätzlich ist das Recht auf Ehe und damit das Recht auf rechtliche und gesellschaftliche Anerkennung einer Beziehung ein Menschenrecht. Für die Ausgestaltung der Rechtsstruktur des Institutes der Ehe ist weder die Präsenz beider Geschlechter zwingend erforderlich, noch ist die Fortpflanzungsfähigkeit eine Voraussetzung zur Eheschliessung.

Die heutige Ehe ist von der Idee eines partnerschaftlichen Zusammenlebens zweier Menschen geprägt. Die Ehe ist nicht einfach ein Zweckbündnis zur Erhaltung einer wirtschaftlichen und familiären Tradition und zur Fortpflanzung, wie sie es vielleicht in früheren Jahrhunderten war. Die Ehe ist ein Menschenrecht; deshalb ist ein Ausschluss von Schwulen und Lesben von dieser Institution nicht gerechtfertigt.

Der vom EJPD in Auftrag gegebene Bericht sieht für die Öffnung der Ehe auch keine verfassungsrechtlichen Probleme. Jedenfalls kann aus der Bundesverfassung kein Verbot für gleichgeschlechtliche Ehen abgeleitet werden. Es gibt keine Regelung, die es verbietet, die Ehe allen Paaren zugänglich zu machen. Deshalb ist keine Verfassungsänderung nötig, um die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen.

Mit der Einführung des Eheschliessungsrechtes für gleichgeschlechtliche Paare würden die Diskriminierungen im Ausländerrecht, im Mietrecht, im Erbrecht und im Sozialversicherungsrecht aus dem Wege geräumt. Die gegenwärtig fehlende rechtliche Regelung benachteiligt gleichgeschlechtliche Paare auch bezüglich der Besuchsrechte im Gefängnis oder in der "Spit-in". Auch fehlt lesbischen und schwulen Paaren ein Zeugnisverweigerungsrecht, wie es Ehepartnerinnen und -partnern gewährt wird.

Die Kommissionsminderheit ist der Überzeugung, dass die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare der einfachste und konsequenteste Weg der Gleichstellung ist.

Deshalb bitte ich Sie, es nicht bei der Einführung von registrierten Partnerschaften zu belassen, wie es die Parlamentarische Initiative Gros Jean-Michel (98.443), welcher der Rat Folge gegeben hat, fordert, sondern der Parlamentarischen Initiative Genner Folge zu geben. Die Kommission bekommt damit den Auftrag, die Details auszuarbeiten; dann kann allfälligen Bedenken - zum Beispiel im Adoptionsrecht oder in Bezug auf die Regelung der künstlichen Befruchtung - Rechnung getragen werden.

Ich bitte Sie, der Parlamentarischen Initiative Genner Folge zu geben.