preparatory:AB 57115
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-09-21
Wortprotokoll
Zunächst ersuche ich Sie, die Minderheit III (Theiler) auf jeden Fall abzulehnen, weil ich der Meinung bin, wir hätten im selben Sinn schon bei der vorhergehenden Vorlage entschieden; und zwar davon ausgehend, dass es Aufgabe des Bundesrates ist, Gesetze zu vollziehen und dann rechtsetzende Bestimmungen in der Form von Verordnungen zu erlassen, so, wie das in der Bundesverfassung festgeschrieben ist. Die Elcom ist eine unabhängige Behörde, welche die Verfügungen erlassen muss, die für den Vollzug des Stromversorgungsgesetzes und dessen Ausführungsbestimmungen notwendig sind. Würde sie das Verfahren regeln, könnte sie anschliessend in diesem Bereich nicht mehr als unabhängige Behörde auftreten. Ich habe das schon bei der vorhergehenden Vorlage gesagt, und Sie sind mir dann gefolgt.
Deshalb ersuche ich Sie, die Minderheit III abzulehnen.
Zur Minderheit II (Steiner) ist Folgendes zu sagen: Der Bundesrat muss wegen des Subsidiaritätsprinzips in Artikel 3 vor der Festlegung von Zuordnungsregeln sowieso subsidiär erarbeitete Lösungen berücksichtigen. Sollte eine gemeinsame Lösung der Netzbetreiber vorliegen, muss sie berücksichtigt werden. Zudem bereitet der Ausdruck "nachgelagert" in der Praxis offenbar etwas Mühe. Welche von zwei Unternehmungen, die auf derselben Spannungsebene Strom beziehen, ist dann der anderen nachgelagert?
Ich ersuche Sie deshalb, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Mit den anderen Anträgen könnten wir leben.