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Bader Elvira · Nationalrat · 2005-09-21

Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-21

Wortprotokoll

In Artikel 6 geht es um die Grundsatzfrage, wie die Marktöffnung ausgestaltet werden soll. Wir haben hier verschiedene Ansichten. Die CVP-Fraktion befürwortet aber das Marktöffnungsmodell, welches sich mit demjenigen der Kommissionsmehrheit deckt: volle Marktöffnung ab Inkrafttreten des Gesetzes, kein etappenweises Vorgehen und deshalb auch kein fakultatives Referendum zwischen den Marktöffnungsetappen.

Der Markt ist für uns ja faktisch offen. Die Haushaltkunden profitieren vom WAS-Modell: Sie können frei wählen, ob sie im Monopol bei ihrem angestammten Betreiber bleiben oder ob sie den Stromanbieter wechseln wollen. Ich denke, dass wir damit auch dem Nein zum Elektrizitätsmarktgesetz Rechnung tragen. Dort waren ja die Ängste der Bürgerinnen und Bürger vor dem Verlust der Stromversorgungssicherheit zu spüren. Mit dem WAS-Modell können wir diese Ängste auffangen.

Eine Etappierung der Marktöffnung ist aus Sicht der CVP-Fraktion nicht notwendig und auch nicht sinnvoll. Einerseits hatten die Elektrizitätswerke genügend Zeit, sich auf die Marktöffnung einzustellen. Das haben wir in verschiedenen Hearings auch immer wieder bestätigt bekommen. Andererseits würde mit der Etappierung eine Rechtsungleichheit geschaffen. Denn nur die grossen Stromkonsumenten hätten von Anfang an die Möglichkeit, von der Marktöffnung zu profitieren. Die restlichen Stromkonsumenten wären somit benachteiligt. Das könnte dazu führen, dass einige die willkürliche Marktöffnungsgrenze umgehen würden. Ein solches Verhalten wäre aber volkswirtschaftlich teuer und höchst ineffizient.

Der Verzicht auf eine Etappierung macht zugleich das fakultative Referendum zwischen der ersten und der zweiten Phase der Marktöffnung überflüssig, was die CVP-Fraktion ebenfalls befürwortet. Ein fakultatives Referendum könnte nämlich dazu führen, dass eine bestimmte Kundengruppe für immer von der Strommarktöffnung ausgeschlossen bliebe. Im schlimmsten Falle müssten die festen Kunden die billigen Stromtarife der freien Kunden subventionieren.

Eine viel bessere Alternative, dem Nein zum Elektrizitätsmarktgesetz Rechnung zu tragen, ist das Wahlmodell, welches wir in Artikel 7 detailliert behandeln werden. Nach diesem Modell ist der Markt für Industrie und Gewerbe frei, wogegen die Haushalte und die KMU selber wählen können, ob sie im Monopol bleiben wollen oder nicht. Diese Kunden sollen nicht gezwungen werden, in den freien Markt zu wechseln.

Mit der Unterstützung des WAS-Modells kann Artikel 6 ersatzlos gestrichen werden. Für die Haushaltkunden und die KMU, die von ihrem Recht auf Marktzugang keinen Gebrauch machen, ist mit Artikel 7 bereits ein umfassender Versorgungsschutz gewährleistet. Demnach müssen die Betreiber der Verteilnetze die erforderlichen Massnahmen treffen, damit sie jederzeit die gewünschte Menge an Elektrizität in der erforderlichen Qualität zu angemessenen Tarifen liefern können. Die CVP-Fraktion ist daher der Ansicht, dass Artikel 6 keinen Zusatznutzen bringt und dass er ohne Verlust gestrichen werden kann.

Unsere Fraktion empfiehlt Ihnen, bei Artikel 6 der Mehrheit zuzustimmen.

Mit dem Grundsatzentscheid zur Marktöffnung in einem Schritt bei Artikel 6 können wir auch die Änderungen und Anpassungen bei den Artikeln 13 und 30 unterstützen, wie dies die Kommissionsmehrheit beantragt. Dabei handelt es sich ja lediglich um redaktionelle Änderungen, die sich aus dem Grundsatzentscheid bei Artikel 6 ergeben.

Die CVP-Fraktion unterstützt auch bei diesen Artikeln die Anträge der Mehrheit.