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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-06-19

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-06-19

Wortprotokoll

Wie gesagt ist der Bundesrat bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen. In der Tat ist das Strassenverkehrsrecht in seiner Komplexität etwas unübersichtlich. Ich habe ein Büchlein des Strassenverkehrsrechtes mitgenommen und z. B. gesehen, dass allein das Sachregister über 30 Seiten lang ist. Das ganze Werk ist 800 Seiten lang, über ein paar Seiten hinweg gibt es nur Abkürzungen. Dazu ein Beispiel: Wissen Sie, was VVV ist? Das ist die Verkehrsversicherungsverordnung. Dann gibt es die VZV, das ist die Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr. Dann gibt es eine Abkürzung ZUG. Wissen Sie, was das ist? Das ist der Kanton Zug. (Heiterkeit) Das wollte ich Ihnen nur sagen wegen dem Regierungsrat, der sich darüber geärgert hat.

Nun, entschuldigend muss ich sagen, dass es ganze Komplexe gibt, die sich nur an einen bestimmten Personenkreis richten, z. B. an die Berufschauffeure: Da geht es um die Chauffeurverordnung mit Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitvorschriften. Es gibt eine ganze Verordnung, die sich nur an die Fahrzeughersteller und -importeure sowie an die Fahrzeugprüfstellen richtet und alle anderen nichts angeht. Diejenigen, die die Fahrprüfung machen, müssen das alles nicht wissen. Es ist auch so, dass wir zahlreiche internationale Normen übernommen haben, z. B. das Uno-Übereinkommen über den Strassenverkehr und die Strassenverkehrszeichen sowie die fahrzeugtechnischen Regelungen der EG und der ECE. Das alles verkompliziert die Sache immer.

Ihr Anliegen ist richtig, aber ich muss sagen: Es wird seine Zeit brauchen, eine derart komplexe und zum Teil verwirrliche Materie zu entwirren. Es ist nicht damit getan, dass man alles streicht. In dieser Legislatur werden wir Ihnen das Resultat noch nicht vorlegen können. Aber wir wollen uns an die Arbeit machen; die Änderung oder Aufhebung von schwer verständlichen, unzeitgemässen oder nicht mehr notwendigen Vorschriften ist eine Selbstverständlichkeit.