Cathomas Sep · Nationalrat · 2005-09-21
Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-21
Wortprotokoll
Unser Rat hat mit den Entscheiden, die wir gestern und heute getroffen haben, gute, akzeptable Vorlagen - Stromversorgungsgesetz und Elektrizitätsgesetz - erarbeitet. Ohne einen Ausbau der Fördermassnahmen für erneuerbare Energien sind jedoch beide Vorlagen beim Stimmvolk nicht mehrheitsfähig. Darum braucht das Energiegesetz eine entsprechende Ergänzung.
Die CVP-Fraktion steht mit voller Überzeugung für eine effiziente und verstärkte Förderung der erneuerbaren Energien und für eine grössere Energieeffizienz ein. Jahr für Jahr steigt der Bedarf an elektrischer Energie immer noch an, dies trotz der verschiedenen Massnahmen für eine effizientere Energienutzung. Wenn wir längerfristig eine sichere und günstige Versorgung mit elektrischer Energie gewährleisten wollen, ist nebst den bereits bestehenden Anstrengungen die Nutzung der verfügbaren alternativen Energieressourcen unumgänglich. Auch bei uns liegen Potenziale noch brach. Gerade darum müssen wir im Bereich der erneuerbaren Energien feste Zuwachsziele und gleichzeitig entsprechende Regelungen zur Prüfung der Zielerreichung - im Fall einer Verfehlung der Ziele - im Gesetz konkret festlegen. Diese Massnahmen schliessen jedoch eine effizientere Energienutzung und den sparsamen Umgang mit allen Energien nicht aus.
Aufgrund dieser Fakten befürwortet die CVP-Fraktion die Steigerung des Anteils der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien am Verbrauch von Elektrizität bis zum Jahr 2030 mit dem konkreten Ziel von 5400 Gigawattstunden. Sie steht auch für einen festen Zuschlag von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde verbrauchter Energie gemäss dem Minderheitsantrag II als Förderbeitrag ein. Die Wasserkraft soll in der Elektrizitätsversorgung des 21. Jahrhunderts nach wie vor eine tragende Rolle innehaben. Demzufolge muss für die Wasserkraft als Potenzial zur Erzeugung von erneuerbarer Energie ein fester prozentualer Anteil des Förderbeitrages gesetzlich zugesichert werden. Der zweite grosse Anteil der Förderbeiträge soll speziell für die übrigen erneuerbaren Energien reserviert werden. Damit wird eine Garantie für die Förderung jeder Technologie zur Erzeugung von erneuerbaren Energien im Gesetz verankert.
Um den Zielen der Effizienz zu genügen, müssen bei der Zuteilung der Quoten auf die einzelnen Technologien bestimmte Wirtschaftlichkeitskriterien berücksichtigt werden. Dabei ist eine Spezifizierung vorgesehen, wonach mit einem Ausschreibeverfahren innerhalb der gleichen Technologie die Projekte nach Leistung angemessen berücksichtigt werden müssen. Gegenüber dem reinen Einspeisevergütungsmodell gemäss der Mehrheit hat die wettbewerbliche Ausschreibung den grossen Vorteil, dass innerhalb der einzelnen Technologien und Leistungskategorien die kosteneffizienteren Lösungen den Vorzug erhalten, was schlussendlich zu innovativeren Projekten mit einem sparsameren und effizienteren Einsatz der Fördermittel führen wird. Die so ausgestaltete Förderung der erneuerbaren Energien entspricht zudem auch der von Ratskollege Lustenberger eingereichten und von unserem Rat in der letzten Frühjahrssession mit grossem Mehr angenommenen Motion.
Die CVP-Fraktion steht mit Überzeugung hinter einer starken und effizienten Förderung der erneuerbaren Energien. Mit der gesetzlichen Zusicherung eines Zuschlages von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde verbrauchter Energie wird es möglich sein, längerfristig eine aktive und innovative Energiepolitik zu betreiben. Die verfügbaren Fördermittel werden in Kombination mit grösserer Kosteneffizienz, verursacht durch Wettbewerb und Innovation, zu wesentlich besseren Resultaten und innovativen Technologien und nicht zuletzt auch zu neuen Arbeitsplätzen führen. Die Zielfestlegung mit entsprechenden Teilschritten und die periodische Überprüfung der Zielerreichung werden Garanten für einen optimalen Einsatz der vorhandenen Mittel sein. Die vorgesehene Ergänzung und Präzisierung in Artikel 7a des Energiegesetzes ermöglicht eine effiziente und breitabgestützte Förderung der erneuerbaren Energien unter klaren Bedingungen für alle Beteiligten.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, die Minderheit II zu unterstützen und den Nichteintretensantrag der Minderheit Stahl abzulehnen.