Stahl Jürg · Nationalrat · 2005-09-21
Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-21
Wortprotokoll
Die zentrale Frage in dieser Gesetzgebung bleibt für mich: Ist die Regelung klar, ist sie schlank, und ist sie unkompliziert, sodass die Marktöffnung im positiven Sinne und mit der nötigen Sicherheit bewältigt werden kann? Um diese Frage mit Ja beantworten zu können, ist es daher aus meiner Sicht zwingend, dass diese Gesetzgebung nicht mit zusätzlichen Begehrlichkeiten, neuen Steuerelementen und Subventionen beladen wird.
Wenn Sie sich jetzt vielleicht über die doch eher bescheidene Zahl von Kommissionsmitgliedern - um es positiv zu formulieren - dieser Minderheit wundern, so ist dazu zu sagen, dass mit der Harmonie und der Euphorie der UREK in der Diskussion um neue erneuerbare Energien zu erklären ist. Wir haben verschiedenste Varianten geprüft, wie die neuen erneuerbaren Energien gefördert und subventioniert werden könnten. Die Bandbreite ist sehr gross, und sie bleibt gross. Falls Sie meinem Minderheitsantrag nicht zustimmen, werden Sie das in der nachfolgenden Diskussion selber feststellen. Mit meinem Minderheitsantrag will ich den Status quo betreffend die Förderung von erneuerbaren Energien beibehalten. Im Wesentlichen sind es drei Aspekte, welche mich dazu bewogen haben, diese durchaus liberale und schlanke Variante als Minderheitsantrag aufrechtzuerhalten:
1. Es geht darum, dass wir konsequent bleiben. Die Förderung erneuerbarer Energien sollte aus meiner Sicht gemäss dem heutigen Stand des Energiegesetzes und der Energieverordnung vorangetrieben werden. Zuletzt wurden diese Förderbestimmungen auch im Rahmen des Kernenergiegesetzes erweitert. Diese Bestimmungen sind in Kraft, aber sie werden ihre Wirkung erst ab dem 1. Januar 2006 entfalten können. Deshalb ist es nötig, die bereits bestehenden, aber noch nicht wirksamen Bestimmungen umzusetzen. Zusätzliche Massnahmen, welche vor allem Mehrkosten verursachen, lehne ich aus grundsätzlichen und vor allem ordnungspolitischen Überlegungen ab.
2. Dieser Punkt ist einfach, aber vor allem aus wirtschaftlicher Sicht von entscheidender Bedeutung: Die Kosten sind nicht genau beziffert, unabhängig von der Richtung, welche Sie heute einschlagen werden. Es herrscht keine volle Transparenz, und ich meine, die Konsumentinnen und Konsumenten sollten wissen, was auf sie zukommt. Ich bin erstaunt, dass die Sichtweise der Wirtschaft sowohl im Vorfeld der Diskussion wie auch in der heutigen Diskussion nicht beachtet worden ist. Denn Folgendes müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen: Zwei Drittel des Energieverbrauchs stammen aus der Wirtschaft, und somit werden auch zwei Drittel der Kosten durch die Wirtschaft getragen.
In der Vergangenheit haben wir hier in diesem Saal immer wieder von diesem Wirtschaftsstandort und von den Standortvorteilen gesprochen. Wir haben teure Fördermassnahmen beschlossen, wir haben Marketingmassnahmen beschlossen, damit unser Image besser wird, damit die einheimische Wirtschaft Vorteile daraus ziehen kann. Wenn Sie konkret etwas tun wollen, können Sie heute meinem Minderheitsantrag zustimmen. Eines ist klar, in welche Richtung wir auch gehen: Es wird für die privaten Haushalte und für die Wirtschaft zu Mehrkosten kommen.
3. Zu den Marktmechanismen: Es sind zwei verschiedene energiepolitische Aspekte, die wir jetzt plötzlich in diesem Gesetz vereinen. Die SVP-Fraktion ist ursprünglich davon ausgegangen, dass wir ein solches Gesetz nach dem Scheitern des Energiemarktgesetzes unter dem Aspekt der Marktöffnung vorantreiben wollten. Das war auch meine Ansicht. Nun wird es aber eine Vermischung geben, und die Vorteile einer Marktöffnung, insbesondere für die Wirtschaft, werden unter Umständen durch kostentreibende energiepolitische Interventionen zunichte gemacht.
Vermischungen und Quersubventionierungen sind schädlich. Die Leitplanken, welche Sie in den letzten Stunden im StromVG und im EleG gesetzt haben, sind schon hoch genug, um die Marktmechanismen noch optimal nutzbringend für unsere Verbraucherinnen und Verbraucher umzusetzen.
Ich muss hier einmal mehr betonen, dass nicht der Strompreis eine Grösse ist, die der Wirtschaft und den Haushalten isoliert betrachtet Sorgen bereitet, sondern es ist die Summe aller Abgaben, aller Gebühren und Steuern. Deshalb bitte ich Sie, diese Überlegungen bei Ihrem Entscheid mitzuberücksichtigen.
Einer weiteren Ausdehnung der Förderung der erneuerbaren Energien werde ich nicht zustimmen können. Heute [PAGE 1077] besteht schon die grosszügige Regelung der 15-Rappen-Einspeisevergütung, welche mit meiner Variante aufrechterhalten bleibt.
Wenn Sie wirtschaftsfreundlich stimmen, dann stimmen Sie bitte dem Antrag der Minderheit zu.