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Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-21
Wortprotokoll
Sie haben heute Morgen die totale und unwiderrufliche Marktöffnung für alle Kundinnen und Kunden in der Schweiz über fünf Jahre im Gesetz verankert. Damit verschwinden die Monopole und die Finanzierungsgrundlage, auf deren Basis bisher die Wasserkraft- und die Atomkraftwerke finanziert wurden. Es geht nun darum, Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass auch in Zukunft erneuerbare Energien in der Schweiz genutzt werden können, und das betrifft nicht nur die neuen erneuerbaren Energien, sondern auch die Wasserkraft.
Herr Stahl hat gesagt, das sei eine Mehrbelastung der Wirtschaft. Herr Stahl, das ist ein etwas lockerer Umgang mit den Fakten. Wie wollen Sie in der Schweiz ein Wasserkraftwerk wie in Ruppoldingen zu 12 Rappen pro Kilowattstunde finanzieren, wenn Sie Marktpreise von 7 Rappen haben? Es braucht am Anfang eine Kostenumlage, und mit dem System der Einspeisevergütungen wird nichts anderes gemacht als das, was wir bisher im Monopol hatten, wie es auch für die Schweizer Kernenergie praktiziert wurde.
Es ist kein Zufall, dass heute 17 Länder in Europa Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien kennen und dass die entsprechenden Technologien einen Boom erfahren, und es ist auch kein Zufall, dass in der Schweiz nicht einmal der Kehricht verstromt wird oder, wenn schon, dann nur in einem sehr ungenügenden Mass. Denn die Monopolisten gönnen den Bauern und den Kehrichtverbrennungsanlagen das Geschäft nicht; sie haben alles verhindert, was irgendwie nach Konkurrenz aussieht. Wenn Sie keine Einspeisevergütungen schaffen, dann werden keine Holzverstromung und keine private Biogasverstromung in diesem Land stattfinden, weil sich der ganze Markt mit Ausschreibungen auf ein paar ganz grosse Auftragnehmer konzentrieren wird. Die Axpo wird ein paar Sachen machen, und die übrigen Potenziale werden nicht genutzt werden.
Schauen Sie nach Österreich! Österreich wird sich in zwanzig Jahren vollständig aus erneuerbaren Energien versorgen. Dort steigt der Anteil der erneuerbaren Energienvon 70 auf 78 Prozent bis zum Jahre 2010, und das ist nicht das Ende.
Das Wort Subvention ist in diesem Falle nicht gerechtfertigt: Es handelt sich um Preisgarantien und um Rahmenbedingungen, wie sie in jedem Strommarkt, der liberalisiert wird, heute bestehen. Die Alternative ist lediglich Erdgas. Schauen Sie, was in Amerika passiert ist: Es wurden in den Neunzigerjahren Erdgaskraftwerke von 50 000 Megawatt pro Jahr erstellt; die Erdgaspreise haben sich dann in den letzten fünf Jahren aber versechsfacht. Und was baut man jetzt in Amerika? Jetzt kommt man auf Windenergie, jetzt kommt man auf erneuerbare Energien. Es gibt echte Versorgungsengpässe beim Strom, es gibt Zusammenbrüche der Stromversorgung. Man hat nichts geregelt, und die Versorgungssicherheit ist schwer infrage gestellt. Das wollen wir in der Schweiz nicht. Bedenken Sie auch, dass Sie beim Erdgas das Kostenrisiko haben, weil die Erdgaspreise an den Ölpreis gebunden sind. Sie können heute Kraftwerke für günstiges Erdgas bauen, und in fünf Jahren ist es vielleicht dann eben sehr teuer.
Wir wollen eine echte Marktöffnung, das heisst, wir wollen auch einen Markteintritt für neue Anbieter. Jede Stadt, jeder Bauer, jede Gemeinde, die erneuerbare Energien haben, sollen diese auch nutzen können. Dafür wollen wir Rechtssicherheit, wir wollen klare Bestimmungen und nicht nur freiwillige Massnahmen, die bisher dazu geführt haben, dass der Anteil der erneuerbaren Energien in unserem Land jedes Jahr kleiner wird. Wir sind das einzige Land in Europa, in dem der Anteil der erneuerbaren Energien absinkt; überall ausser bei uns geht es mit diesen Technologien vorwärts.
Wir wollen den Anschluss schaffen, und wir können es auch: Wir können unser Land mit Geothermie und Biomasse voll versorgen, und das Interessante ist ja, dass die [PAGE 1079] entsprechenden Nutzungstechniken immer billiger werden. Deshalb gibt es diesen Boom. Es wird sehr interessant werden. Wenn wir das aber nicht tun, wenn wir die Regulierung verpassen, blockieren wir unser Land. Herr Stahl, das kostet maximal 0,3 Rappen pro Kilowattstunde. Diese Kosten bewegen sich in einem Markt, in dem 9 Milliarden Franken umgesetzt werden, im Promillebereich. Denken Sie daran, das war schon bei der Wasserkraft so: Am Anfang gibt es Mehrkosten, und wenn die Werke abgeschrieben sind, produzieren Sie mit den abgeschriebenen Anlagen zu Kosten von 2, 3 oder 4 Rappen pro Kilowattstunde, also sehr kostengünstig. Das heisst, die Mehrkosten von heute sind die Minderkosten von morgen.
Wegen der technologischen Fortschritte können wir deshalb auch mit degressiven Vergütungen arbeiten. Das heisst, für Neuanlagen werden die Einspeisevergütungen von Jahr zu Jahr verringert, währenddem wir bei den übrigen Energien jetzt ständige Kostensteigerungen beobachten: Der Uranpreis hat sich in den letzten 24 Monaten verdreifacht, und beim Erdgas haben Sie mehr als eine Verdoppelung.
Ein Stromversorgungsgesetz zum ökologischen Nulltarif wird und darf es nicht geben. Nur die Variante der Kommissionsmehrheit, über die wir diskutieren werden, beinhaltet eine taugliche Lösung, die sich auch in der Praxis bewähren kann. Wir begrüssen auch die Änderung des Raumplanungsgesetzes, damit Biogasanlagen in Zukunft in der Landwirtschaftszone betrieben werden können. Wir hätten diese Frage gerne schon in diesem Gesetz geregelt. Aber wir werden noch in diesem Jahr auf diese Revision des Raumplanungsgesetzes zurückkommen. Und nicht zuletzt - last, but not least - brauchen wir Energieeffizienz, denn gesparte Energie ist auch gespartes Geld.