Theiler Georges · Nationalrat · 2005-09-21
Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-21
Wortprotokoll
Die Minderheit I, welche ich anführen darf, ist der Meinung, dass man die erneuerbaren Energien fördern soll, dass das notwendig und richtig ist. Die aktuelle Situation auf dem Energiemarkt unterstreicht eigentlich die Tatsache, dass wir in diesem Bereich Anstrengungen unternehmen müssen. Die Frage ist, wie dies geschehen soll und in welchem Umfang dies geschehen soll. Bei der Zielsetzung mit diesen 5400 Gigawattstunden bis ins Jahr 2030 gehe ich mit der Mehrheit einig, schlage aber dann vor, dass man die Beiträge aufteilt: 40 Prozent für die Wasserkraft und die restlichen 60 Prozent für Biomasse, Windenergie, Sonnenenergie und Geothermie.
Der Antrag der Minderheit I, das ist ganz klar, ist ein Kompromissvorschlag zwischen zwei Extremen: auf der einen Seite Vorschläge, die gar nichts bzw. die vollständige Ablehnung wollen, und auf der anderen Seite die Mehrheit, welche praktisch sämtliche Massnahmen realisieren will und entsprechend natürlich auch mehr Kosten verursacht.
Ich schlage Ihnen erstens vor, dass man in einer ersten Phase nur das Ausschreibungsmodell zur Anwendung bringt - selbstverständlich neben den freiwilligen Massnahmen, die ja schon heute mit Erfolg appliziert werden. Wie funktioniert das? Das Ausschreibungsmodell heisst nichts anderes, als dass vom Bund eine Förderagentur gegründet wird und diese Förderagentur Ausschreibungen macht. Im Rahmen dieser Ausschreibungen können sich Investoren aus den verschiedensten Bereichen der erneuerbaren Energien bewerben, um während einer bestimmten Zeit einen Zuschuss in Rappen pro Kilowattstunde beziehen zu können. Den Zuschlag erhält eigentlich, wer die interessanteste Offerte eingereicht hat. Wo liegen nun die Vorteile dieses Systems? Sie liegen ganz klar darin, dass auch in diesem Bereich der Förderung ein gewisser Wettbewerb herrscht. Man fördert also das, was wirtschaftlich noch einigermassen vertretbar ist, was den reellen Preisen auf dem Markt am nächsten kommt.
Sie haben festgestellt, dass ich zweitens eine 0,2-Rappen-Deckelung vorschlage. Diese Deckelung führt dazu, dass das Ganze nicht ausufern kann. Eine Situation, wie sie in Deutschland existiert, kann so nicht eintreten. Es ist eine Limite von jährlich etwa 100 Millionen Franken gegeben. Der Vorteil gegenüber der Einspeiseregelung, welche die Mehrheit vorschlägt - also eine Einspeisung zusätzlich zu jener Einspeisung, die wir schon haben -, liegt natürlich darin, dass das System der Minderheit I nicht nach dem Giesskannenprinzip funktioniert. Das ist bei der Einspeisevergütung der ganz klare Nachteil. Das ist eine Art Subvention wie zu guten alten Zeiten in der Landwirtschaft: Man subventioniert einfach die Produktion, unbesehen dessen, was sie letztendlich kostet. Das führt dazu, dass Sie zum Beispiel Solarenergie mit bis zu viermal so hohen Beträgen fördern müssen wie die Biomasse, und das erachte ich als falsch.
Die Ausschreibungslösung, mein Vorschlag, funktioniert in verschiedenen Ländern. Aber wenn Sie schauen, wo sie nicht funktioniert, sehen Sie, dass es immer dort ist, wo sie parallel zu einer Einspeiselösung eingeführt wurde. Das ist [PAGE 1088] ja eigentlich auch vollkommen logisch. Wenn Sie die Einspeisung haben können, was sollen Sie sich da lange bewerben? Da haben Sie das viel einfacher und viel bequemer. Deshalb ist es notwendig, sich in einer ersten Phase einmal nur für die Ausschreibungslösung zu entscheiden.
Ich habe aber in Artikel 7a Absatz 7 quasi eine Rückfallebene eingebaut. Dort prüft der Bundesrat periodisch, ob die Ziele bezüglich der 5400 Gigawattstunden erreicht werden. Ist das nicht der Fall, so kann er diesem Parlament weitere Massnahmen vorschlagen. Das könnte in letzter Konsequenz selbstverständlich eine Einspeiselösung sein, wenn wir keine anderen vernünftigen Massnahmen finden.
Ich bitte Sie im Sinne einer vernünftigen, wettbewerbsnahen Systemlösung, die Minderheit I zu unterstützen.