Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2005-09-21
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2005-09-21
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst allgemein zu Artikel 7a und dann zu meinem Minderheitsantrag zu Absatz 4bis; so kann ich alles miteinander behandeln.
Zum Ersten: Ich habe beim Eintreten gesagt, dass wir einen Weg bevorzugen, der zielführend ist und der auch vom Umfang her etwas bringt. Uns scheint dazu eine Kombination der Wege von Bundesrat, Mehrheit der Kommission und dann, in den Details, der Minderheiten IV oder V am geeignetsten zu sein. Der Vorteil des Wegs des Bundesrates ist, dass er mit einer Prozentzahl eine verbindliche Menge festlegt, die innert der Zeit bis zum Jahr 2030 von erneuerbaren Energien geliefert werden muss. Es scheint uns vorteilhaft zu sein, dass man das mit einer Prozentzahl macht, das möchten wir aufnehmen. Wir möchten nicht eine feste Zahl als Ziel haben.
Zum Zweiten: Wir möchten deswegen auch, wie das die Minderheit IV verlangt, dass ein Anteil von höchstens 10 Prozent erneuerbare Energien aus dem Ausland angerechnet werden kann; auch das ist eine klare Randbedingung.
Grundsätzlich aber suchen wir einen Weg, der das Ziel erreicht, und wenn ich das unter diesem Aspekt anschaue, dann muss ich sagen, dass der Antrag der Minderheit III (Keller) sicher nicht der richtige ist. Denn er setzt auf freiwillige Massnahmen, Vereinbarungen mit der Wirtschaft und Ähnliches. Das haben wir nun zur Genüge erlebt. Die freiwilligen Massnahmen bringen es nicht, und dazu kommt: Wenn sie es nicht bringen, werden die Versprechen, die gemacht worden sind, nicht eingehalten, sondern man sucht wieder einen Ausweg, um sich zu drücken - siehe CO2-Abgabe.
Ich bitte Sie, nicht mit der Minderheit III (Keller) zu stimmen, sondern den Weg der Mehrheit und des Bundesrates zu wählen, mit einigen wenigen Korrekturen, die die Minderheiten IV (Bäumle) oder V (Menétrey-Savary) einbringen.
Zu meinem Minderheitsantrag, der die Erreichung der Zielsetzung gemäss den Absätzen 1 und 2 garantieren möchte: Es ist klar, dass damit erhebliche Risiken, insbesondere bei Investitionen in die Geothermie, verbunden sein können. Diese Risiken müssen abgedeckt und abgesichert sein, sonst wird sich auf diesem Gebiet wohl kaum etwas regen. Gerade hier, bei der Geothermie, sind aber sehr grosse Potenziale vorhanden. Mit dem Minderheitsantrag möchte ich diese Risikoabsicherung über den Bund vornehmen.
Ich habe nun aber gesehen, dass ganz hinten, nämlich auf der letzten Seite unserer Fahne, bei Artikel 28ter, die gleiche Risikoabsicherung auch von der Mehrheit der Kommission beantragt wird, allerdings nicht zulasten des Bundes und des Steuerzahlers, sondern eben zulasten der Netzbetreiber und damit zulasten der Stromkonsumenten. Die Übertragungskosten werden durch diese Risikoabsicherung also allenfalls etwas höher. Mir scheint dies politisch machbarer, als wenn wir hier die Steuerzahler belasten müssen. Deshalb ziehe ich meinen Minderheitsantrag zurück und bitte Sie, bei Artikel 28ter den Antrag der Mehrheit, der später gekommen ist, zu unterstützen.