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Bader Elvira · Nationalrat · 2005-09-21

Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-21

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion steht ganz klar für die Förderung der umweltschonenden und erneuerbaren [PAGE 1092] Energien ein. Wir erachten natürlich unser Modell, jenes der Minderheit II, als die beste aller vorliegenden Lösungen.

Um den Zielen der Effizienz zu genügen, müssen bei der Zuteilung der Quoten auf die einzelnen Technologien bestimmte Wirtschaftlichkeitskriterien berücksichtigt werden. Damit der Gefahr einer einseitigen Förderung von grossen Projekten einer Technologie entgegengewirkt werden kann, sieht der Minderheitsantrag II eine Spezifizierung vor, wonach innerhalb der gleichen Technologie die Projekte nach Leistung angemessen berücksichtigt werden müssen. Zudem soll der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, für bestimmte Technologien anstelle des Ausschreibungsverfahrens die Einspeisevergütung vorzusehen. Wenn denn die Befürchtungen wahr werden sollten, dass mit diesem Modell keine Projekte lanciert würden, kann ja der Bundesrat die kostendeckende Einspeisung vorsehen. Grundsätzlich soll jedoch die vorgesehene wettbewerbliche Ausschreibung zum Tragen kommen, welche für die einzelnen Technologien getrennt erfolgen muss. Dadurch wird sichergestellt, dass jede Technologie, differenziert nach Leistung, mit den artgleichen Produkten in Konkurrenz steht. Das ist für uns Wirtschaftlichkeit, das ist für uns Nachhaltigkeit.

Gegenüber dem reinen Einspeisemodell gemäss Antrag der Mehrheit hat der Antrag der Minderheit II den grossen Vorteil, dass innerhalb der einzelnen Technologien und Leistungskategorien die kosteneffizienteren Lösungen den Vorzug erhalten, was schlussendlich zu innovativeren Projekten mit einem sparsameren und effizienteren Einsatz der Fördermittel führen wird. Eine bedingungslose Einspeisung gemäss Antrag der Mehrheit kann dagegen längerfristig die Suche nach kosteneffizienten neuen Technologien verzögern, was nicht das Ziel der Fördermassnahmen sein darf.

Mit dem vorgeschlagenen maximalen Zuschlag von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde kann eine jährliche Fördersumme von bis zu 165 Millionen Franken geäufnet werden, welche zum Ausgleich der nicht durch den Markt gedeckten Kosten der eingespeisten Elektrizität aus erneuerbaren Energien zur Verfügung steht. Aufgrund der bekannten Zahlen aus unseren Nachbarländern sowie gemäss den Berechnungen von verschiedenen Energieagenturen in unserem Lande kann mit diesem Beitrag - ein Förderinstrument - ein Anteil der erneuerbaren Energien im Rahmen des Zuwachszieles von 5400 Gigawattstunden bis zum Jahr 2030 erreicht werden, was auch die Mehrheit will.

Die verfügbaren Fördermittel werden in Kombination mit der grösseren Kosteneffizienz, verursacht durch Wettbewerb und Innovation, zu wesentlich besseren Resultaten und zur Erreichung des vorgegebenen Zieles führen. Die Zielfestlegung durch den Bundesrat mit den entsprechenden Teilschritten und die periodische Überprüfung der Zielerreichung werden ein Garant für einen optimalen Einsatz der vorhandenen Mittel sein. Diese wesentlichen Ergänzungen gegenüber dem Antrag der Mehrheit ermöglichen eine effiziente und breitabgestützte Förderung der erneuerbaren Energien, unter klaren Bedingungen für alle Beteiligten.

Aus diesen Gründen befürwortet die CVP-Fraktion den Antrag der Minderheit II (Cathomas). Wir bitten Sie, ihn zu unterstützen.