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Vollmer Peter · Nationalrat · 2005-09-22

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-22

Wortprotokoll

Der Entscheid der Kommission ist mit 11 zu 10 Stimmen erfolgt. In einer ersten Lesung hat die Kommission das Sponsoring noch ausgeschlossen, in einer zweiten Lesung hat dann die knappe Mehrheit gedreht. Jetzt empfehlen wir Ihnen also mit 11 zu 10 Stimmen, das Sponsoring beim Radio zuzulassen.

Wenn Sie den Fraktionssprechern gut zugehört haben, haben Sie Folgendes festgestellt: Der Graben in dieser Frage geht quer durch alle Parteien, und es ist offensichtlich vielmehr ein Graben zwischen den Welschen und den Deutschschweizern. Offensichtlich ist in der Romandie die Bedeutung des Sponsorings sehr hoch, weil die Finanzstruktur der SRG bewirkt, dass die Sponsoringgelder unmittelbar ins Programm fliessen. Damit erhöht sich natürlich die Attraktivität des Sponsorings. Wie Bundesrat Leuenberger festgestellt hat, beziffert sich der Einnahmenverlust auf 15 Millionen Franken; das müsste irgendwo verkraftet werden. Deshalb sind vor allem auch die sprachlichen Minderheiten in Sorge, dass diese Mittel verloren gehen und sie weniger Programmmittel zur Verfügung haben. Das ist der Grund, weshalb Ihnen die ganz knappe Kommissionsmehrheit empfiehlt, das Sponsoring beim Radio weiterhin zuzulassen.

Ich muss aber doch noch eine Bemerkung machen, weil es eben so umstritten war und es in mehreren Abstimmungen fast Zufallsergebnisse waren: Man hat einmal mehr - und das muss hier deutlich gesagt werden - kritisch darauf hinweisen müssen, dass die Grenze zwischen Werbung und Sponsoring an sich sehr schwierig zu ziehen ist. In der heutigen Praxis - so, wie die SRG das Sponsoring betreibt - hat sich hier fragwürdigerweise eine Grauzone geöffnet. Mit Sponsoring werden heute leider Werbebotschaften verbreitet, man muss das sagen. Ein Beispiel dazu, ich habe es schon einmal gebracht: Es ist eine klare Werbebotschaft, wenn es zu Beginn des Winters morgens im Radio bei den Wetterprognosen und dem Schneebericht plötzlich heisst: "Diese Sendung wurde Ihnen offeriert von Pirelli, dem Anbieter von Winterreifen." Ich stelle hier einfach fest, und das ist auch der Wunsch der Kommissionsmehrheit, dass die SRG hier endlich zur Vernunft kommt und sich dafür einsetzt, dass hier nicht ständig die Grauzone derart extensiv ausgeweitet wird!

Es ist aber auch eine Aufgabe der Aufsichtsbehörde, Herr Bundesrat Leuenberger, hier diese Bestimmungen klar durchzusetzen. Leider gibt es auch dort Mängel. Der Wille, hier wirklich Ordnung zu schaffen, ist leider, leider sehr beschränkt. Deshalb ist auch die Kritik, die hier vonseiten der Gegner des SRG-Sponsorings formuliert wurde, berechtigt.

Ich muss Sie noch auf etwas aufmerksam machen, weil die Mehrheit in der Kommission aufgrund eines Rückkommens in einer zweiten Lesung erfolgt ist. Leider ist jetzt Artikel 16 mit den Absätzen 1 und 2 nicht ganz kohärent. Wir haben ja vorhin in Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe bbis geregelt, dass die SRG keine Alkoholwerbung machen darf. Den Zusatz, dass Firmen, die derartige Werbung nicht machen dürfen, nicht im Sponsoring tätig werden können, sollte man meines Erachtens aufrechterhalten. So, wie man auch nochmals klar festhält, wie das die Minderheit Simoneschi-Cortesi vorschlägt, dass mit den Sponsoringansagen keine Werbebotschaften verbunden werden dürfen. Das ist an sich eine klare Bestimmung, die bereits im Begriff des Sponsorings enthalten sein müsste, die aber in der Praxis leider nicht umgesetzt wird. Deshalb hat man diese zusätzliche Bestimmung eingefügt.

Eine letzte Bemerkung - das muss hier auch gesagt werden, auch das haben wir diskutiert -: Bei der Frage des Sponsorings beim Radio geht es nicht um die Frage, ob das Radio Medienpartnerschaften eingehen darf. Es soll Partnerschaften geben. Es geht hier nur darum, dass im Programm - im Programm! - keine Sponsoringansagen gemacht werden. Insofern sollte dieser Punkt bei der Willensbildung, ob man hier für oder gegen Sponsoring eintritt, nicht entscheidend sein.