Lexipedia

Leutenegger Filippo · Nationalrat · 2005-09-22

Leutenegger Filippo · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-22

Wortprotokoll

In erster Lesung hat unser Rat eine vernünftige Regelung gefunden, nämlich zur Einfügung der Unterbrecherwerbung, die für einen Fernsehverantwortlichen und -betreiber natürlich relevant ist: "Er" - d. h. der Bundesrat - "berücksichtigt dabei die Leistungsaufträge und die wirtschaftliche Stellung der Veranstalter, die internationalen Werberegelungen ...."

Im Ständerat wurde das leider verschärft und auch etwas bürokratisiert. Wir haben dort ganz genaue Angaben, nämlich 15 Prozent der täglichen Sendezeit und 20 Prozent der Sendezeit einer Stunde. Das ist eine falsche Regelung - nicht, weil sie im Moment falsch wäre, im Moment ist sie vielleicht richtig, aber sobald wir genaue Zahlen im Gesetz haben, können wir uns nicht mehr anpassen. Wir sind in einem internationalen Umfeld. Heute haben wir das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen (EÜGF), bei welchem auch die Schweiz mitmacht. Ich bitte Sie, dies zu beachten.

Die Fassung des Nationalrates aus der ersten Lesung berücksichtigt diese Regelung. Wenn nämlich das europäische Übereinkommen verändert würde, müssten wir nicht eine Revision des künftigen Gesetzes machen, sondern da könnte der Bundesrat selber agieren.

Die Fassung des Ständerates ist restriktiver. Warum sollen wir eine restriktivere Regelung haben als das europäische Umland? Die Hauptkonkurrenz unserer Fernsehstationen in der Schweiz sind ausländische Stationen. Das müssen wir berücksichtigen. Die Fassung des Ständerates ist unflexibel, weil hier mit präzisen Zahlen operiert wird, die nicht angepasst werden können. Zudem entstehen Konsequenzen: Das Herkunftslandprinzip in dieser Vereinbarung spricht ganz klar die ausländischen Fernsehstationen an, die nicht in der Schweiz domiziliert sind.

Noch eine Bemerkung zu Herrn Vollmer: Es ist ganz klar, dass nicht diejenigen gemeint sind, welche die Unterbrecherwerbung haben, beziehungsweise jene, die in der Schweiz über Fenster Werbung betreiben. Aber diese ausländischen Veranstalter würden mit dieser Regelung eindeutig bevorzugt, wenn sich im europäischen Umfeld etwas veränderte. Das würde dann zu einer Inländerdiskriminierung führen, und ich glaube, das wollen wir nicht.

Noch ein letzter Punkt. Wir haben es oft erlebt: Die Bürokratisierung dieser Kontrolle kann immens sein. Sie müssen sich vorstellen: Wenn Sie wollen, dass all diese Regeln immer eingehalten werden, dann braucht es einen grossen Kontrollapparat. Das ist eines der Probleme. Wir müssen dann alles stur einhalten, und das ist auch für die Kontrollbehörde ein Nachteil, d. h., alle Fernsehprogramme müssen aufgezeichnet und kontrolliert werden. Das wird zwar heute schon gemacht, aber ich denke, hier sollte es eine gewisse Flexibilität für den Bundesrat geben; er sollte die Möglichkeit haben, entsprechende Regeln zu erlassen, damit die Bürokratisierung im Kontrollbereich nicht überhand nimmt.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Weigelt auf Festhalten zu unterstützen.