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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2005-09-22

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2005-09-22

Wortprotokoll

Die Bestimmung, die Bundesrat, Ständerat und die Mehrheit Ihrer Kommission vorschlagen, ist sehr unpräzise und eine Gummibestimmung. Sie wird deshalb auch in der Praxis relativ schwer zu handhaben sein. Ich beneide eigentlich die Verwaltung, die damit arbeiten wird, nicht um die Aufgabe, die Abgrenzungen und Interpretationen, die diese Bestimmung hervorruft, tatsächlich auch vorzunehmen.

Es ist schon gesagt worden: Diese Unpräzisheit, diese Weite in der Bestimmung, die Interpretationsmöglichkeiten werden mit Sicherheit dazu Anlass geben, dass Streit entsteht, dass die Fragen auf dem Rechtsmittelweg geklärt werden müssen und dass immer wieder Diskussionen entstehen. Um sich vor solchen Diskussionen zu schützen, wird natürlich der einfachste Reflex der Verwaltung und auch des Bundesrates der sein, dass sie relativ offen und grosszügig gegenüber solcher Werbung sein werden.

Dann wird man wohl kaum mehr von einem Schutz von Minderjährigen sprechen können. Wie das in Artikel 15 ja schon aus der Überschrift hervorgeht: Ziel dieses Artikels soll ein effektiver Schutz von Minderjährigen sein. Das wird mit einer unklaren und unpräzisen Bestimmung nicht erreicht. Das wird durch die schwer zu handhabende Umsetzung in der Praxis nicht erreicht und wahrscheinlich auch nicht durch die Verwaltung und den Bundesrat, der sich hier die Finger nicht verbrennen will.

Zu Herrn Föhn, der gesagt hat, die Werbung könne für unsere jungen Leute positiv sein: Herr Föhn, ich denke, Sie glauben noch an den Storch, wenn Sie davon ausgehen, dass Werbung gemacht und bezahlt wird, um unsere jungen Leute zu einem positiven Tun zu motivieren. Die Werbung zielt doch darauf ab, und das Geld dafür wird deshalb eingesetzt, dass die jungen Leute dieses oder jenes Produkt kaufen, dieses oder jenes tun oder lassen sollen. Da glauben Sie wahrscheinlich noch viel zu blauäugig daran, dass Werbung für die jungen Leute etwas rein Positives bedeuten könnte.

Zum anderen: Zwei Artikel früher haben Sie gesagt, Herr Föhn, Sie befürworteten ein schlankes, klares Gesetz und klare Bestimmungen. Hier haben Sie mit dem Antrag der Minderheit eine klare, einfache Bestimmung, nämlich: Werbung ist gegenüber dieser Gruppe nicht zulässig. Der Vorschlag, den Sie unterstützen, ist ein unklarer, ein Gummivorschlag, der zu Streit führt und dessen Formulierung wesentlich länger ist als jene des klaren Vorschlages, den die Minderheit beantragt.