Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-09-22
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-09-22
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie, dem Bundesrat zu folgen. Wir sind uns einig, es braucht gesetzliche Regeln. Aber wir haben sie beschränkt, ganz präzis ausgestaltet und die eigentlichen Gefahren der Werbung kodifiziert - keine Unterbrecherwerbung in Kindersendungen zum Beispiel. Man darf den Kinderschutz nicht dazu benützen, das Kind mit dem Bade auszuschütten und hier ein vollständiges Werbeverbot zu kodifizieren; ein solches Verbot wäre auch kaum praktikabel.
Es gibt Werbung, bei der nicht so klar ist, ob sie sich jetzt eigentlich an Jugendliche oder an Erwachsene richtet. Denken Sie zum Beispiel an Werbung für das berühmte Computerspiel World of Warcraft (WoW). In diesem Computerspiel geht es darum, dass verschiedene Gruppierungen sich zusammentun und einander bekämpfen. Man möchte meinen, das Spiel richte sich speziell an Politiker und Parlamentarier, und trotzdem sind es zu 90 Prozent Jugendliche, die dieses Spiel kaufen. Ja, muss die Werbung hier jetzt verboten werden oder nicht? Oder denken Sie an die berühmte Reklame "Häsch dini Ovo hüt scho gha?". Eigentlich meint man, sie richte sich an Jugendliche. Aber ich kenne sehr viele Männer in der Midlife-Crisis, die darauf dann auch Ovomaltine gekauft haben, um den Tag zu überleben. Von daher ist dieses Verbot, wie es die Minderheit formuliert, praktisch nicht umzusetzen.
Deswegen: Folgen Sie doch bitte dem Bundesrat.