Lexipedia

Hess Hans · Ständerat · 2000-06-19

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-19

Wortprotokoll

Die Compagnie des Chemins de fer fribourgeois (GFM) geriet in den letzten 15 Jahren in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Heute beträgt der Sanierungsbedarf 16,6 Millionen Franken.

Die Gründe für diese finanzielle Schieflage sind vielschichtig. So wurden einerseits namhafte, zukunftsbezogene Investitionen getätigt, die sehr spekulativ und nicht der Marktrealität angepasst waren. Dabei wurde die Rentabilität bzw. die Tragbarkeit durch die GFM nicht genügend abgeklärt. Die Liste dieser Fehlinvestitionen in der Botschaft ist lang und bedenklich. Mehrheitlich handelt es sich dabei um Projekte, deren Ausführungen mit erheblichen Kostenüberschreitungen verbunden waren.

Andererseits ist dieses Finanzdebakel auf mangelnde Führungs- und Kontrollinstrumente zurückzuführen. So wurden zum Beispiel bei Dritten, Banken und Pensionskassen Kredite aufgenommen, ohne dass die Ermächtigung des zuständigen Gesellschaftsorgans vorlag, teils sogar ohne Begründung und Rechtfertigung. Aufgrund des eingetretenen, namhaften finanziellen Schadens hat sich das BAV gemeinsam mit dem Kanton Freiburg entschlossen, die allfällige aktienrechtliche Verantwortlichkeit der Organe der GFM durch die KPMG Fides abzuklären. Zudem gab das UVEK ein Gutachten in Auftrag, um die Verantwortung der Bundesstellen und Bundesvertreter und die für die Zukunft daraus zu ziehenden Lehren abzuklären. Dabei konnten die Gutachter keine Anzeichen für strafrechtlich relevantes Verhalten finden.

Der Bundesrat hat aus folgenden Gründen von einer Verantwortlichkeitsklage gegen die zuständigen Organe abgesehen: Das Prozessrisiko gegen die leitenden Organe wurde als zu hoch eingestuft, ebenso müsste mit einer langen Prozessdauer gerechnet werden. Weil der Bund zudem mit einem Vertreter im Verwaltungsrat vertreten war, besteht das Risiko, dass von der anderen Seite eine Klage gegen den Bund eingereicht werden könnte. Der Kanton Freiburg hat aber beim Untersuchungsrichter die strafrechtliche Verantwortlichkeit der leitenden Organe überprüfen lassen oder lässt sie überprüfen. Der Bundesrat wird dann in Kenntnis dieses Entscheides betreffend einer Verantwortlichkeitsklage nochmals auf die Angelegenheit zurückkommen können.

Was die Sanierungsmassnahme betrifft, ist der Bund nicht zwingend verpflichtet, sich an der Sanierung der GFM zu beteiligen, was allerdings den Konkurs der Gesellschaft bedeuten würde. Bei einem Konkurs müsste eine Auffanggesellschaft gegründet werden, damit der Service public aufrechterhalten werden könnte. Zudem hätte ein Konkurs nebst einem Imageverlust für die öffentlichen Unternehmungen wohl auch Kosten im politischen und sozialen Bereich zur Folge.

Der Bundesrat hat sich nach Würdigung aller Umstände dazu entschieden, einen einmaligen Beitrag in der Höhe von 5,532 Millionen Franken an die GFM zu leisten, macht aber eine solche Finanzspritze von der Einhaltung einer Anzahl von Bedingungen abhängig. Zudem ist der Bundesrat bemüht, die entsprechenden Lehren aus diesen Debatten zu ziehen.

Folgende Massnahmen wurden nicht nur für die GFM, sondern generell für alle Transportunternehmungen mit Bundesbeteiligung eingeleitet: Die Transportunternehmen sollen von qualifizierten Führungskräften mit genügend Fachkompetenz geleitet werden. Der Verwaltungsrat soll höchstens neun Mitglieder zählen. Auf einen Verwaltungsratsausschuss soll verzichtet werden. Für die Anforderungen an Verwaltungsräte von Transportunternehmen hat das BAV ein Anforderungsprofil erarbeitet. Ebenso müssen die Verwaltungsräte nebst fachlichen Kompetenzen über genügend Unabhängigkeit und Zeit für die Mandatsführung verfügen. Die leitenden Organe sollen das Unternehmen nach betriebswirtschaftlichen Kriterien führen. An die Revisionsstelle werden hohe fachliche Ansprüche gestellt. Die Zahl der Bundesvertreter in den Verwaltungsräten von Transportunternehmen wurde stark reduziert. Bezüglich der kritischen Doppelrolle des BAV als Aufsichtsbehörde und Vertreterin des Bundes im Verwaltungsrat von Privatbahnen wurden strikte Ausstandsregeln geschaffen.

Der Bundesrat hofft, mit diesen Massnahmen die Organisations-, Überwachungs- und Strukturmängel zu beheben und für die Zukunft Schadensfälle gleicher oder ähnlicher Art verhindern zu können, was auch wir wünschen.

Konkret auf die GFM bezogen macht der Bund eine Sanierungsbeteiligung von mehreren Bedingungen abhängig. Der Verwaltungsrat muss auch hier auf maximal neun Mitglieder reduziert werden. Die Verwaltungsräte, die schon vor 1996 im Amt waren, müssen zurücktreten. Die Verwaltungsräte müssen einem strikten Anforderungsprofil entsprechen, ebenso darf der Verwaltungsratspräsident nicht Mitglied der freiburgischen Regierung sein.

Die GFM muss den Bestellern eine ordnungsgemässe Planrechnung vorlegen. Es dürfen keine Darlehen Dritter ohne Zustimmung des Bundes mehr aufgenommen werden. Der Bund ist nicht mehr im Verwaltungsrat der GFM vertreten. Der Sanierungsanteil des Bundes beträgt maximal ein Drittel der Sanierungssumme. In welcher Form die Sanierung erfolgt - als Aktienkapital, A-fonds-perdu-Beitrag oder in anderer Form -, wird während der Sanierung zu entscheiden sein.

Die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat sich sehr intensiv an vier vollen Sitzungstagen mit der Vorlage befasst. Es wurden Rückweisungs- und Nichteintretensanträge behandelt. Schliesslich hat die Mehrheit der Kommission entgegen dem Antrag des Bundesrates eine Beteiligung des Bundes von höchstens 26,9 Prozent bzw. 4,465 Millionen Franken beschlossen, was dem Anteil des Bundes am Aktienkapital entspricht. Der Nationalrat hat am 20. März 2000 über die Vorlage abgestimmt und ist dabei dem Antrag des Bundesrates gefolgt. Der Bund beteiligt sich mit einem Drittel an der Sanierung der GFM und gewährt ihr einen nicht rückzahlbaren Beitrag von 5,532 Millionen Franken.

Der Antrag der Kommissionsmehrheit, welcher einen Beitrag in der Höhe der Aktienkapitalbeteiligung vorsah, wurde abgelehnt.

[PAGE 391] In der Gesamtabstimmung wurde dem Entwurf 1 mit 126 zu 34 Stimmen bei 4 Enthaltungen und dem Entwurf 2 mit 114 zu 29 Stimmen bei 10 Enthaltungen zugestimmt, und zwar im Sinne des Bundesrates.

Unsere Kommission hat von den umfangreichen und umfassenden Abklärungen der nationalrätlichen Kommission und der Verwaltung profitiert und kommt zum Ergebnis, dass man der Vorlage zustimmen kann.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zu den Entwürfen des Bundesrates.