Jermann Walter · Nationalrat · 2005-09-22
Jermann Walter · Nationalrat · Basel-Landschaft · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-22
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion will mit ihren Anträgen die Pattsituation zwischen National- und Ständerat lösen: Der Nationalrat akzeptiert den zeitlich limitierten Bitstrom-Zugang, im Gegenzug verzichtet der Ständerat auf die Technologieneutralität. Der Service public und die Lebensqualität in den ländlichen Regionen sind zwei zentrale Anliegen der CVP. Qualitativ hochstehende Leistungen im Telekom- und in jedem anderen Service-public-Bereich müssen für alle erschwinglich sein.
Nun zu den Anträgen: Wir wollen viel Breitbandinfrastruktur zu möglichst günstigen Konditionen für alle Endkunden in der Schweiz. Breitbandinfrastruktur ist ein wichtiger Standortfaktor im internationalen Markt. Wir haben uns entschieden, dass der Markt die Sicherstellung und den Ausbau dieser Infrastruktur regeln soll. Es geht beim FMG nicht darum, dass alle die Infrastruktur der Swisscom benutzen können, sondern darum, dass die Marktteilnehmer, die Investitionen tätigen, die mit Steuergeldern aufgebaute Infrastruktur der Swisscom mitbenutzen können, bis ihre eigenen Infrastrukturen stehen. Das heisst, die Benutzung der Infrastruktur der Swisscom muss zeitlich begrenzt sein. Anders gesagt: Was mit Steuergeldern aufgebaut wurde, muss den Marktteilnehmern von der Swisscom während einer bestimmten Zeit zu vernünftigen Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Wir wollen Rechtssicherheit. Für alle Paragrafen, in denen steht, dass eine politische Behörde prüft, ob Wettbewerb herrscht oder nicht, gilt: Hier wird sicher kein Wettbewerb stattfinden.
Zu Artikel 3 Buchstabe dsexies und Artikel 11 Absätze 1 und 1bis: Es geht hier um den schnellen Bitstrom-Zugang, um die Herstellung einer Hochgeschwindigkeitsverbindung zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf der Doppelader-Metallleitung. Es geht um eine Zugangsform, welche grundsätzlich auf alle Netzinfrastrukturen angewendet werden kann, also auf Mobilfunknetze, Kabelnetze und auf Netze anderer, heute noch nicht verfügbarer Technologien.
Auch in diesen Bereichen ist die Swisscom tätig, und auch hier wird die Swisscom wie die übrigen Netzinhaber betroffen sein. Ich möchte Ihnen zu bedenken geben, dass die Swisscom diese Doppelader-Metallleitungen, die heute in jedem Hausanschluss bestehen, von der damaligen PTT übernommen hat. Es ist deshalb nahe liegend, dass die Swisscom hier gewisse Opfer bringen muss. Mit dem neudefinierten Begriff "Teilnehmeranschluss" wird bezüglich des Ausmasses der Regulierung Rechtssicherheit geschaffen. Durch den Zusatz bezüglich der angemessenen Zugangspunkte wird sichergestellt, dass die neuen Anbieter - entsprechend den technischen Möglichkeiten und dem Ausmass der Marktbeherrschung der verpflichteten Anbieter - den Bitstrom an regional sinnvollen Zugangspunkten übernehmen können. Nur so kann der Bitstrom überhaupt zum Vorteil der Randregionen eingesetzt werden.
Mit unseren Anträgen wollen wir den Weg der Investitionssicherheit einschlagen. Wir wollen in keinem Fall das Eigentum "vernichten", sondern erreichen, dass die Infrastruktur unter bestimmten Bedingungen einem anderen zur Verfügung gestellt werden muss. Dass es aber keine Enteignung, sondern eine abzugeltende Vermietung sein muss, versteht sich von selbst. Wir wollen, dass der Bitstrom-Zugang zeitlich beschränkt allen Konkurrenten zur Verfügung gestellt wird.
Der Zugang soll auf vier Jahre beschränkt werden, was der Lebenszeit einer technologischen Breitbandgeneration entspricht. Dies hat den Vorteil, dass im Bereich Breitbandversorgung in der Schweiz keine gerichtlichen Entscheide mehr abgewartet werden müssen. Es ist klar, dass ab dem Inkrafttreten des Gesetzes die Swisscom allen Mitkonkurrenten ohne Wenn und Aber Zugang zum Kupferkabelnetz geben muss. Mit der klaren zeitlichen Begrenzung wird auch sichergestellt, dass Trittbrettfahren nicht möglich ist. Mit dem Gesetz wird deutlich gemacht, dass der Bitstrom von der Swisscom nur zur Verfügung gestellt werden muss, damit die Mitanbieter einfachere Bedingungen haben, wenn es darum geht, eine eigene Infrastruktur aufzubauen. Das Ziel muss sein, mit der vollständigen Entbündelung Infrastrukturwettbewerb zu haben und nicht langfristige Marktverzerrungen durch die günstige Mitbenutzung der Swisscom-Infrastruktur.
Mit dieser Öffnung wird im Bereich Breitbandversorgung Rechtssicherheit geschaffen, und der Konsument kann sofort unter verschiedenen Angeboten auswählen. Die Anbieter sind umgehend gezwungen, in der ganzen Schweiz, auch in den Randregionen, zu investieren. Wenn weder die Swisscom noch andere Anbieter Investitionen in dünnbesiedelten Gebieten, sprich Randregionen, vornehmen, wird mit Artikel 16 sichergestellt, dass in die Grundversorgung, die alle vier Jahre neu definiert wird, die entsprechenden neuen Dienste aufgenommen werden müssen.
Ich bitte Sie, die Anträge zu unterstützen.