Schmid Samuel · Bundesrat · 2005-09-26
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2005-09-26
Wortprotokoll
Seit 1991 gab es für das gesamte Bundespersonal - nicht nur für die Berufsmilitärs - keine generellen Reallohnerhöhungen mehr. Richtig ist, dass in den letzten Jahren verschiedentlich Leistungskürzungen beim militärischen Personal realisiert wurden. So wurden die Leistungen bei vorzeitigem Altersrücktritt für die Berufsmilitärs - je nach militärischem Grad und je nach Lohnklasse - zwischen dem 63. und dem 65. Altersjahr um rund 22 000 bis 66 000 Franken gekürzt. Die volle Kürzung tritt auf 2011 in Kraft. Bis dahin gilt eine Übergangslösung.
Weitere Kürzungen betreffen die Entschädigungen für die Verpflegung am Dienstort ab 2004 sowie die Zuteilung der Dienstfahrzeuge. Ins Gewicht fällt vor allem die im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 beschlossene Prämienpflicht in der Militärversicherung für das gesamte militärische Personal, das heisst für rund 4300 Personen. Diese müssen ab 2006 rund 3600 bis 4000 Franken Prämien für Krankenkasse und Nichtbetriebsunfallversicherung bezahlen, was oft rund 5 Prozent des Lohnes entspricht. Alle Leistungskürzungen beim militärischen Personal basieren auf Entscheiden von Bundesrat und Parlament: Das VBS ist hier nicht frei. Die Leistungskürzungen sind im Übrigen nicht Teil der Abbaumassnahmen des VBS, welche einen Personalabbau von netto 2500 Stellen beinhalten. Die Frage, ob beim VBS vor allem auf Kosten des militärischen Personals gespart werde, muss also klar verneint werden.
Die erwähnten Leistungskürzungen beeinträchtigen die hohe Motivation des militärischen Personals und das Vertrauen in den Arbeitgeber Bund tatsächlich. Das VBS prüft zurzeit verschiedene Massnahmen, um die negativen Auswirkungen dieses Leistungsabbaus zu mindern.