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Beerli Christine · Ständerat · 2000-06-20

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-20

Wortprotokoll

Herr Epiney hat mich etwas provoziert, weil ich den Antrag Schmid Samuel aus völlig anderen Gründen unterstützen werde als aus denjenigen, die er jetzt dargelegt hat. Ich erlaube mir trotz der Unmutsäusserung des Herrn Präsidenten, in einem formellen und in einem materiellen Punkt ganz kurz zu sagen, weshalb ich den Antrag unterstütze.

Zum formellen Punkt: Ich finde es nicht tragbar, dass wir hier einen Entscheid über eine Gesetzgebung treffen müssen in einer Materie, wo eine Volksinitiative hängig ist und wir den Gegenvorschlag des Bundesrates nicht kennen. Ich habe den Äusserungen von Frau Bundesrätin Metzler entnommen, dass der Bundesrat mit grösster Wahrscheinlichkeit einen Gegenentwurf macht. Wir wissen nicht, wie der aussehen wird. Es gibt eine unmögliche Situation, wenn wir ein Gesetz verabschiedet haben - gegen das mit allergrösster Wahrscheinlichkeit ein Referendum ergriffen wird - und gleichzeitig einen Gegenentwurf des Bundesrates auf dem Tisch haben und dazu eine Volksinitiative, über die wir abzustimmen haben. Das ist eine vollkommen unübersichtliche Situation.

Deshalb glaube ich, dass man die Arbeit nochmals an die Kommission zurückgeben muss, damit man dann koordiniert vorgehen kann. Ich habe auch grosse Mühe damit, dass die Kommission die Forderung nicht selber gestellt hat, dass die Stellungnahme des Bundesrates auf dem Tisch liegen muss, bevor man weiter entscheidet.

Zum materiellen Punkt: Ich bin wie Herr Schmid Samuel der Ansicht, dass in dieser heiklen Frage eine Güterabwägung zwischen den Kerngehalten der Grundrechte stattfinden muss, zwischen dem Recht auf Leben des werdenden Kindes und dem Persönlichkeitsrecht der Frau. Ich glaube auch, dass diese Notwendigkeit der Güterabwägung aus dem Gesetzestext hervorgehen muss. Ich bin aber anderseits ganz klar der Meinung, dass die Entscheidung und Verantwortung bei der Frau liegen muss. Ich gehe daher davon aus - und deshalb habe ich ganz klar für Eintreten gestimmt -, dass wir eine Lösung brauchen, welche auf der Fristenlösung aufbaut, welche die Verantwortung bei der Mutter belässt; ich kann demzufolge in keiner Art und Weise den Vorbringen folgen, die in Richtung einer Indikationenlösung gehen. Das könnte ich nicht mittragen.

Ich kann auch in gar keiner Art und Weise akzeptieren, dass die Beratung, das Absolvieren einer Beratung, praktisch zu [PAGE 422] einer Strafbarkeitsvoraussetzung wird. Das kann nicht sein, denn ob man in eine Beratung geht oder nicht, hat nichts mit dem Unrechtsgehalt zu tun. Das darf nicht zur Strafbarkeitsvoraussetzung werden. Deshalb könnte ich mich auch diesem Modell nicht anschliessen.

Ich glaube, dass die Kommission in der Lage sein wird, eine Lösung zu finden, die einerseits die Güterabwägung ganz klar im Gesetz verankert, die aber anderseits die Verantwortung bei der Mutter belässt.