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Müller Philipp · Nationalrat · 2005-09-26

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-26

Wortprotokoll

Vorab sage ich etwas nicht als Kommissionsberichterstatter: Aus Afrika kamen letztes Jahr 4552 Asylgesuche. Das entspricht 32 Prozent von den insgesamt 14 248 Gesuchen, die eingereicht wurden. Dies, damit der Bundesrat heute Abend keine Hausaufgaben machen muss.

Ich möchte - jetzt wieder als Berichterstatter der Kommission, weil es da auch diskutiert worden ist - doch darauf hinweisen, dass es hier nicht um den Nichteintretenstatbestand der Papierlosigkeit geht. Es geht einzig und allein um die Qualität der Papiere. Die neue Formulierung verlangt nichts anderes, als dass wir Identitätspapiere einfordern. Es geht nicht um den Nichteintretenstatbestand. Wir haben Gutachten von gescheiten Professoren gelesen, die sich aber auf den Tatbestand des Nichteintretens im Recht vor 1998 bezogen, im "uralten" Recht vor den Zwangsmassnahmen. Im geltenden Recht ist Papierlosigkeit jetzt schon ein Nichteintretenstatbestand. Also, ich bitte Sie zu beachten: Es geht um die Qualität der Papiere.

Ich bitte Sie weiter zu beachten, dass wir Ausnahmeregelungen haben, nämlich bei entschuldbaren Gründen. Es gibt tatsächlich Regionen - Frau Vermot hat es angesprochen -, Tschetschenien beispielsweise, wo man keine Papiere hat, weil das zu dieser Kultur gehört. Ich hätte manchmal auch gerne keine Papiere auf meinem Schreibtisch. Für diese Leute gibt es eben Absatz 2 Litera a Ziffern 1 bis 3, die entschuldbaren Gründe. Ich bitte Sie also, bei Ihrer Entscheidung auf den Kern zurückzukommen, nämlich auf die Qualität der Papiere.

Ihre Kommission hat dem Beschluss des Ständerates mit 14 zu 8 Stimmen zugestimmt - also relativ deutlich - und bittet Sie, dasselbe zu tun.

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