Donzé Walter · Nationalrat · 2005-09-26
Donzé Walter · Nationalrat · Bern · EVP/EDU Fraktion · 2005-09-26
Wortprotokoll
Ich habe zu diesem Artikel in der Kommission einen Antrag gestellt und diesen dann zurückgezogen, weil mir die Argumentation seitens der Verwaltung und des Bundesrates überzeugend schien. Nun haben wir aber auch noch den Eventualantrag Ruey, den wir von unserer Fraktion aus unterstützen möchten. Worum geht es?
Sie ersehen das aus Ihrer Fahne: Wer glaubhaft machen kann, dass er verfolgt wird oder nicht in der Lage ist, Papiere vorzulegen, der bekommt das Prüfverfahren, dessen Gesuch wird geprüft. [PAGE 1169]
Nun haben wir in Buchstabe a Ziffer 2 in der Fassung des Ständerates das Faktum, dass die Anhörung Hinweise auf eine Verfolgung erbringen muss. Der Antrag Ruey kehrt das um und sagt: Wenn das Gesuch nicht offensichtlich missbräuchlich ist, dann soll der Betreffende das Verfahren bekommen.
Unsere Fraktion lehnt den Antrag der Minderheit Bühlmann ab, wird sich aber mehrheitlich für den Antrag Ruey aussprechen. Wenn wir sicher sein wollen, dass wir die Abklärungen im Geist des Asylgesetzes vornehmen, dann scheint uns die Formulierung von Kollege Ruey überzeugend und in der Anwendung besser zu sein. Damit wäre auch das Anliegen der Argumentation von Frau Bühlmann weitgehend erfüllt. Letztlich ist es wahrscheinlich in der Praxis eine Nuance.
Aber wenn wir auf sicher gehen wollen, dann sollten wir bei Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 2 die Beweislast umkehren; ich bitte Sie deshalb, dem Antrag Ruey zu folgen.