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AB 57525

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-26

Wortprotokoll

Herr Vischer, erstens unterscheiden Sie nicht zwischen der Version des Ständerates und jener des Bundesrates. Zweitens gehe ich dann, wenn der Bundesrat einen Vorschlag macht, und vor allem wenn er dann noch aus dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement kommt, immer davon aus, dass das Bundesamt für Justiz erstens die Verfassungsmässigkeit und zweitens die EMRK-Konformität geprüft hat.

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