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Müller Philipp · Nationalrat · 2005-09-26

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-26

Wortprotokoll

Ich möchte noch etwas zur Rolle des Kommissionsberichterstatters sagen, die von Frau Bühlmann bereits nach dem ersten Votum gerügt worden ist. Frau Bühlmann, ich habe aufgezählt, was für Unterlagen, welche Unterlagen der Kommission zur Verfügung gestanden haben - ich bin Berichterstatter dieser Kommission, ich bin nicht Berichterstatter meines Briefkastens! Wenn ich also auch noch aufzählen müsste, was ich für Zuschriften erhalte usw., welche auch den Anschein erweckt haben, dass sie organisiert waren, dann wären wir mit der ganzen Arbeit um zehn Uhr und auch morgen noch nicht fertig! Ich werde gerne meinen Kommissionsberichterstatterjob machen. Ich habe gesehen, dass das jetzt sozusagen eine Eintretensdebatte ist, und wenn Sie Fragen im Bereich der Zahlen haben, bin ich jederzeit zugänglich dafür, das wissen Sie ja.

Zum Rückweisungsantrag der Minderheit Bühlmann: Dieser Antrag wurde ja bereits in der Kommission gestellt und diskutiert. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass es einen Verfassungsartikel 160 gibt, dessen Absatz 2 ganz klar und deutlich besagt, dass der Bundesrat während eines Gesetzgebungsverfahrens jederzeit Anträge einbringen kann. Ich bitte Sie, die Verfassung entsprechend nachzulesen. Stellen Sie sich vor, was zeitlich passiert, wenn Sie das Geschäft zurückweisen: Gemäss Auskunft vonseiten der Verwaltung in der Kommission verlieren wir zwei bis drei Jahre. Wir machen uns schlichtweg lächerlich, wenn wir nach jahrelanger Arbeit wieder von vorne beginnen. Es ist ja auch zu bedenken, dass es eine neue Botschaft, eine neue Vernehmlassung usw. braucht. Ich möchte noch etwas erwähnen: Es wurde damals beim Bundesgerichtsgesetz - der Bundesrat hat es erwähnt - genau das gleiche Verfahren gewählt, und alle waren einverstanden; auch damals war eine ähnliche Situation, und National- und Ständerat waren einverstanden damit.

Ich bitte Sie daher auch im Namen einer deutlichen Kommissionsmehrheit, diesen Rückweisungsantrag bzw. die Rückweisungsanträge abzulehnen.