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AB 57540

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-26

Wortprotokoll

Der Ständerat hat mit dem Konzept der vorläufigen Aufnahme vor allem den Anliegen der Kantone Rechnung getragen. Der Vollzug des Asylrechtes ist, wie kaum ein anderer Rechtsbereich in der Schweiz, fast vollumfänglich in der Verantwortung der Kantone. Ich erinnere Sie an Ihre Voten vor einer halben Stunde. Da haben Sie bemängelt, man hätte die Kantone zu wenig einbezogen. Jetzt, da der Ständerat eben diese Anliegen der Kantone sehr ernst genommen hat, ist es auch wieder nicht recht.

Frau Vermot, Sie haben vorhin von Ausschaffung geredet. Dieser Ausdruck ist hier fehl am Platz. Es geht nicht um Ausschaffung, sondern es geht darum, dass Menschen, die zwar den Status eines Asylberechtigten aufgrund des Gesetzes nicht erhalten können, vorläufig aufgenommen und nicht ausgeschafft werden.

Herr Lang, Sie haben vorhin zwar die Zuger Regierung zitiert, aber in Ihrem Zitat habe ich nirgends gehört, dass sich die Zuger Regierung explizit zur Gegenüberstellung der humanitären Aufnahme und der vorläufigen Aufnahme geäussert hat. Es ist schade, Sie haben hier zwar ein relativ langes Zitat vorgetragen, aber den Tatbeweis dafür, dass die Zuger Regierung die vorläufige Aufnahme ablehnt und die humanitäre Aufnahme begrüsst, haben Sie hier vorne nicht erbracht.

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