AB 57574
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-26
Wortprotokoll
Die Mehrheit der CVP-Fraktion unterstützt die Version des Ständerates und somit die Kommissionsmehrheit. Wir waren allerdings nicht im Besitz des Eventualantrages Ruey, deshalb hat unsere Fraktion diesen Antrag nicht diskutieren können.
Ich gebe den Vertreterinnen und Vertretern der Minderheit in ihrer Argumentation Recht, aber bis heute wurde hier am Mikrofon von keinem Sprecher und keiner Sprecherin der Minderheit erwähnt, dass Artikel 32 Absatz 2 nicht nur eine Litera a hat, sondern dass diese Litera a auch die Ziffern 1 bis 3 umfasst. Diese drei Ausnahmen bieten Gewähr dafür, dass die Flüchtlinge, die in die Empfangsstationen kommen, korrekt behandelt werden, wenn sie nachweisen können, weshalb sie diese Papiere nicht haben.
Wenn ich jetzt die Voten der Vertreterinnen und Vertreter der Minderheit gehört habe, dann muss ich eines feststellen: In diesen Voten ist ein grosses Misstrauen gegenüber den Beamtinnen und Beamten an den Empfangsstationen durchgeschimmert. Dieses Misstrauen vis-à-vis dieser Leute, die eine schwierige Aufgabe zu bewältigen haben, ist nicht begründet.
Frau Vermot, glauben Sie, die Leute an den Empfangsstationen seien nicht im Bild über die Lage in Tschetschenien? Selbstverständlich kennen sie diese. Wenn jemand kommt und sagt: "Ich habe keine Papiere, ich bin aus Tschetschenien", der wird doch gestützt auf diese drei Ausnahmeziffern 1 bis 3 eine längere Frist erhalten, wenn er glaubhaft machen kann, dass er von dort kommt. Ich glaube, wir würden gut daran tun, diesen Spezialisten an den Empfangsstationen auch ein gewisses Vertrauen entgegenzubringen.
Es kommt noch dazu, dass an den Empfangsstationen nicht nur Bundesbeamte, sondern auch Leute von der Flüchtlingshilfe anwesend sind. Diese leisten die entsprechende Unterstützung vis-à-vis der Menschen, die ein Asylgesuch stellen.
Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.