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Deiss Joseph · Bundesrat · 2005-09-26

Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2005-09-26

Wortprotokoll

Ich habe keine Kenntnis betreffend das In-Ausstand-Treten der Mitglieder der Wettbewerbskommission bei bestimmten Geschäften, auch hier nicht. Eines steht fest: Die Mitglieder der Weko, die in den Ausstand treten müssen, haben ihre Interessen anzugeben; Artikel 10 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren nennt die möglichen Befangenheitsgründe. Im Übrigen legen die Mitglieder der Wettbewerbskommission ihre Interessenbindungen offen, und diese sind sogar auf der Website der Weko zu konsultieren.