Schenk Simon · Nationalrat · 1999-12-20
Schenk Simon · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-20
Wortprotokoll
Die zur Diskussion stehende Parlamentarische Initiative ist eine Folge der Dopingvorfälle anlässlich der Tour de France von 1998. Herr Grobet verlangt, dass ein Gesetz zur Bekämpfung des Dopings zu schaffen sei. Für mich geht es hier aber nicht um die Frage "Ja oder Nein zum Doping?", sondern es geht darum, ob sich die Politik oder der Sport mit dem Dopingproblem befassen solle. Nach Meinung des Initianten sind die vorgeschlagenen Änderungen im Heilmittelgesetz und im Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport ungenügend. Er möchte mit seiner Forderung den Sport in einem gewissen Sinn entmündigen und die Dopingproblematik von der den Sport betreffenden Gesetzgebung in die politische überführen. Seine Idee orientiert sich an der Regelung, wie sie nur in Frankreich und Italien gültig ist. Alle anderen europäischen Länder, wie etwa Deutschland, Norwegen, Finnland, Schweden und Grossbritannien, haben Regelungen, die auch bei uns im Entwurf zum neuen Heilmittelgesetz und im geänderten Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport vorgeschlagen sind.
Herr Grobet ist der Meinung, dass mit einer Gesetzgebung im Sinne Frankreichs rascher und effizienter gegen Dopingvergehen vorgegangen werden könnte. Er weist zu Recht darauf hin, dass die bisherige Dopingbekämpfung zu sehr durch einzelne Sportverbände verschleppt, vertuscht, verzögert, verfälscht oder verharmlost werden konnte. Nach Meinung des Initianten sollte die Dopingbekämpfung eine Bundesangelegenheit werden. Zusätzlich zum Dopingsünder müssten auch jene Personen aus dem Umfeld zur Rechenschaft gezogen werden, die ihm die verbotenen Substanzen beschafft oder verabreicht haben.
All diese Forderungen sind berechtigt. Darin sind sich Befürworter und Gegner der Parlamentarischen Initiative einig. Die Mehrheit der Kommission ist zusammen mit dem Bundesamt für Sport und dem Bundesrat allerdings der Meinung, dass es dazu nicht eigens ein Gesetz zur Bekämpfung des Dopings braucht. Die vorgeschlagenen Änderungen im Heilmittelgesetz, im Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport sowie insbesondere auch die vom Schweizerischen Olympischen Verband (SOV) eingeleiteten Massnahmen in der Dopingbekämpfung decken die in der Initiative gestellten Forderungen vollumfänglich ab und gehen zum Teil sogar noch einen Schritt weiter. Es ist überflüssig, dass in der Politik ein neues Gesetz dafür geschaffen werden muss.
Glauben Sie mir, dass ich weiss, wovon ich spreche. Ich gehöre dem Exekutivrat des SOV an und möchte deshalb gerne in fünf Punkten auf die eingeleiteten Massnahmen eingehen:
1. Es wurde eine Fachkommission für Dopingbekämpfung geschaffen, in der sich lauter Fachspezialisten mit dem Problem befassen. Aufgaben und Kompetenzen sind in einem Dopingstatut festgehalten, dessen Inhalt jeweils durch das Sportparlament angepasst und genehmigt wird.
2. Regelmässig finden mit den Vertretern aller interessierten Kreise sogenannte Roundtable-Gespräche statt, um Schwachstellen zu orten und geeignete Massnahmen zu treffen. Bei diesen Gesprächen - das scheint mir sehr wichtig - ist auch das Bundesamt für Sport vertreten. Somit ist die Politik dort kompetent integriert.
3. Seit März 1999 haben die Leistungssportler zusätzlich zu [PAGE 2588] den Wettkampfkontrollen und den bisherigen angemeldeten Trainingskontrollen neuerdings auch ausserhalb der Trainings mit sogenannten "on the spot"-Kontrollen zu rechnen. Die Spitzensportler haben demzufolge den Dopingverantwortlichen des SOV vor wichtigen Wettkämpfen jeweils ihren Aufenthaltsort zu melden, damit sie jederzeit kontrolliert werden können.
Ab dem ersten Quartal 2000 werden für diese anspruchsvollen Kontrollen sogar professionelle Teams eingesetzt.
4. Als ganz wesentlichen Punkt betrachte ich die Neuerungen in Sachen Strafverfahren. Nach der geltenden Regelung obliegt die Strafgewalt den Behörden der Sportverbände. Das ist eine grosse Schwäche, das gestehe ich ein. Hier muss dringend etwas geändert werden. Gewissermassen als Vorstufe zur geplanten zentralen Strafbehörde für Dopingfälle ist seit dem 1. Januar 1999 ein Delegierter für Dopingfälle im Amt. Die Schaffung der zentralen Strafbehörde wird momentan bei der Fachkommission für Dopingbekämpfung vorbereitet.
5. In den komplexen Bereichen der Dopingbekämpfung sind die Koordination aller Forschungsbemühungen und das Erlassen international anerkannter Normen unerlässlich. Das schweizerische Kontrollkonzept - das sich vom internationalen abhebt -, die dabei angewandten Methoden und das eingesetzte Material finden auch international grosse Beachtung.
Als Sportfunktionär im Eishockey und als Mitglied des SOV bin ich von Berufes wegen an klaren Verhältnissen in Sachen Dopingkontrollen sehr stark interessiert. Es ist mir aber auch ein Anliegen, hier für das Image des Sports eine Lanze zu brechen. Seit den Vorfällen an der Tour de France 1998 und der nachfolgenden Medien- und Politkampagne haben viele Leute den Eindruck, alle Leistungssportler seien wandelnde Dopingsünder. Dass dem nicht so ist, zeigen etwa die Werte aus dem Eishockeysport. Alle 168 in der Saison 1998/99 durchgeführten Dopingkontrollen in den beiden obersten Ligen der Eishockey-Nationalliga waren negativ. Von ebenso guten Resultaten könnten auch noch viele andere Sportverbände berichten. Man darf nicht wegen einigen schwarzen Schafen den ganzen Sport in den gleichen Topf werfen und verteufeln.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Forderungen des Initianten zwar berechtigt sind; aber der Weg über ein eigenes Gesetz wird sowohl vom Bundesrat als auch von der Kommissionsmehrheit nicht als richtig angesehen. Es darf nicht sein, dass nach Dopingfällen jeweils der Appetit auf parlamentarische Vorstösse ins Unermessliche steigt. So gesehen können wir mit einem Nein zur Parlamentarischen Initiative Grobet zusätzlich auch noch einen Sparbeitrag leisten.
Mit einem Eingriff in die Regeln des Sports gemäss der Parlamentarischen Initiative Grobet würden wir den Sport nur in einem einzigen Teilbereich entmündigen. Der Sport könnte dann vom Staat zu Recht verlangen, dass er auch in anderen Bereichen Verantwortung zu übernehmen habe und die anstehenden Probleme lösen müsse. Sie gehen wohl mit mir einig, dass dies aus verschiedenen - nicht zuletzt auch wirtschaftlichen - Gründen undenkbar ist.
Die ausgiebige Diskussion rund um das Dopingwesen unterstreicht den klaren Auftrag, den der Sport von der Politik erhalten hat, nämlich die Dopingproblematik mit grösster Intensität anzupacken. Wenn ich mich zusammen mit der Kommissionsmehrheit gegen die Parlamentarische Initiative einsetze, heisst das nicht etwa, dass wir Dopingvergehen "mit Samthandschuhen" anfassen möchten, ganz im Gegenteil. Aber wir sind der Meinung und der Überzeugung, dass der Sport dieses Problem intern lösen soll. Die vorhin erwähnten Massnahmen des SOV, ergänzt durch die neuen Bestimmungen im Heilmittelgesetz und im Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport, zeigen auf, dass man auf dem rechten Weg ist.
Die SGK beschloss an ihrer Sitzung vom 13. August mit 9 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, Ihnen zu beantragen, der Initiative keine Folge zu geben. Ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit und des Bundesrates, der Initiative keine Folge zu geben.