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Müller Philipp · Nationalrat · 2005-09-27

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-27

Wortprotokoll

Ihre Frage ist suggestiv. Wenn Sie die Buchstaben a und b lesen, werden Sie sehen, dass es hier um sehr eingeschränkte Tatbestände geht, die von der Definition her in der Regel für Leute im Asylverfahren gar nicht zutreffen. Wenn Sie lesen: "Zur Eröffnung einer Verfügung im Zusammenhang mit ihrem Aufenthaltsstatus", wissen Sie ja selber genau - ich traue Ihnen diese Kenntnis zu -, dass Personen im Asylbereich eben doch einen Aufenthaltsstatus haben: einen [PAGE 1195] provisorischen, Herr Vischer, nicht eine Niederlassungs- und nicht eine Jahresbewilligung. Und Sie sehen bei Buchstabe b, dass es hier um die Feststellung der Identität oder der Staatsangehörigkeit geht, die ja im Rahmen der Befragung eines Asylverfahrens ebenfalls festgelegt werden muss.

Ihre Frage zielt also völlig daneben, und ich glaube, Sie haben etwas gefragt, was Sie ohnehin schon wissen.