Jenny This · Ständerat · 2000-06-20
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-20
Wortprotokoll
Herr Kollege Pfisterer hat mir aus dem Herzen gesprochen: Es ist sicher falsch, die Verantwortung für das ungeborene Kind dem Staat zu übergeben, statt die Verantwortung der Frau zuzusprechen. Frauen sollen, so finden offenbar vor allem die Männer, von einem rein subjektiven, möglicherweise voreiligen, unüberlegten Entscheid zugunsten einer Abtreibung geschützt werden. Offenbar vergisst man, dass ein solcher Entscheid nicht einfach so in fünf Minuten beim Einkaufen gefällt wird. Über das Leben eines ungeborenen Kindes - des eigenen notabene! - zu entscheiden ist etwas vom Schwierigsten überhaupt. Keine Regierung und kein Parlament, wie wichtig ihnen der Schutz des ungeborenen Lebens auch sein mag, kann einer Frau diesen Entscheid abnehmen!
Eine verzweifelte Frau, die ihr Kind nicht will, wird es auch nicht bekommen - ganz gleich, was im Gesetz steht, im Gegenteil: Sie wird sich durchfragen und einen Arzt oder eine Ärztin finden, die ihr in ihrer Verzweiflung auf legalem Weg weiterhelfen werden. Machen wir uns doch nichts vor! In der Praxis haben wir die Fristenlösung heute schon. Warum also soll sie nicht im Gesetz stehen? Alles andere ist Heuchelei.
Es tönt ja schön, vom Schutz des ungeborenen Kindes zu [PAGE 416] reden, als würde Vater Staat für jedes Kind persönlich sorgen - auch das ist, mit Verlaub, Heuchelei! Wir werden keinem einzigen Baby mehr zur Geburt verhelfen, wenn wir uns gegen die Fristenlösung stemmen, und keine einzige Frau wird plötzlich allein deshalb abtreiben, weil das Gesetz ihr das leichter macht.
Bei allem Respekt für die männlichen Gegner der Fristenlösung: Ungewollt war noch keiner von ihnen schwanger und wird es auch nie sein. Wäre es nicht besser, wir liessen vor allem jene entscheiden, die wissen, wovon sie sprechen? Die Frauen fällen einen solchen Entscheid sicher nicht leichtfertig. Alle andern Instanzen sind willkürlicher als die Frau selbst: Nur sie ist letztlich schwanger. Die Betroffenheit ist derart radikal, dass sie gar nie delegiert werden kann.
Umfragen bestätigen denn auch, dass die Frauen diesbezüglich eine ganz klare Meinung haben. Deshalb ist auch der Antrag der Minderheit abzulehnen, da die Beratung durch den Arzt ohnehin gegeben ist. Die obligatorische Beratung spricht der Frau die Eigenverantwortlichkeit, die man ihr zugestehen will, gleich wieder ab.
Ich beantrage Ihnen deshalb ebenfalls, auf die Vorlage einzutreten und der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.