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Müller Philipp · Nationalrat · 2005-09-27

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-27

Wortprotokoll

Ich möchte nur die Frage beantworten, die Herr Vischer an mich gerichtet hat, über die Bestimmung, was denn hier mit Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung gemeint ist. Es ist klar: Wir sprechen hier vom Ausländerrecht. Wer eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) oder eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) hat, ist gemeint.

Ich bitte Sie aber zu beachten, Herr Vischer, dass es heisst, dass jene Personen gemeint und betroffen sind, welche eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung nicht besitzen. Das sind alle Menschen, die im Asylbereich illegal hier sind, schlichtweg all jene, denen kein legalisierter Daueraufenthalt in der Schweiz zukommt. Dass diese Bestimmung gedeckt ist, ergibt sich aus Artikel 5 Absatz 1 Literae b und f EMRK.

Haben Sie noch eine Frage, Herr Vischer? Ich sehe, dass Sie sich positioniert haben.