Bühlmann Cécile · Nationalrat · 2005-09-27
Bühlmann Cécile · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2005-09-27
Wortprotokoll
Wir sind beim Kapitel der Zwangsmassnahmen gemäss Anag, und mit Artikel 3a soll eine neue Verschärfung eingeführt werden. Es ist nicht die zentrale Verschärfung - diese folgt weiter hinten, und wir werden darüber sprechen -, aber trotzdem ist es ein weiterer Mosaikstein im Bestreben, die Asylsuchenden an die Kandare zu nehmen.
Es geht darum, dass die zuständige Behörde des Bundes oder des Kantons Personen zur Eröffnung einer Verfügung im Zusammenhang mit ihrem Aufenthaltsstatus oder zur Feststellung ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit festhalten kann, soweit dazu ihre persönliche Mitwirkung erforderlich ist. Es wird also als neues Institut die kurzfristige Festhaltung ins Gesetz eingeführt, und zwar dann, wenn der Entscheid eröffnet wird.
Aber das ist gar nicht nötig, weil heute bereits Gegenüberstellungen gemacht werden, um die Identität der Personen feststellen zu können. Zudem ist es ausserordentlich heikel, wenn jemandem genau dann die Freiheit genommen wird, wenn die Beschwerdefrist läuft. An einer Sitzung einer vorberatenden Kommission wurde dieser Vorschlag schon einmal vorgebracht, und eine Expertenkommission kam zum Schluss, dass das EMRK-mässig sehr heikel sei. Sie hat davon abgeraten, diesen Passus in ein anderes Gesetz einzufügen. Nun bringt ihn Bundesrat Blocher für die Zwangsmassnahmen.
Ich bitte Sie, dieser weiteren Verschärfung nicht zuzustimmen. Sie sehen, es ist ein ganzes Puzzle von Verschärfungen, die am Schluss so wirken, dass es für die Leute immer schwieriger wird, ein Verfahren zu erhalten, das ihnen überhaupt die Möglichkeit gibt, sich zu wehren und gerecht behandelt zu werden.