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Müller Philipp · Nationalrat · 2005-09-27

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-27

Wortprotokoll

Gemäss dem Beschluss des Nationalrates in der Erstberatung sollen alle Entscheide im Einzelrichterverfahren gefällt werden. Diese vom Nationalrat beschlossene Änderung ist unbefriedigend. Deshalb hat der Ständerat in Artikel 111 Absatz 2 neu einen Buchstaben e aufgenommen, wonach offensichtlich begründete oder unbegründete Beschwerden die Zustimmung eines zweiten Richters erfordern. Gemäss geltendem Recht kann nur bei offensichtlich unbegründeten Beschwerden auf den Schriftenwechsel verzichtet werden. In allen anderen Verfahren ist er zwingend notwendig. Wird dessen Durchführung nur fakultativ vorgesehen, können künftig auch andere Beschwerden schneller erledigt werden.

Der Verzicht auf den Schriftenwechsel soll insbesondere dann möglich sein, wenn die Aktenlage keine Fragen offen lässt und aufgrund der Akten ein Entscheid gefällt werden kann. Neu sollen zudem Entscheide über offensichtlich begründete Beschwerden nur noch summarisch begründet werden. Die Kommission hat einen Antrag, der zum geltenden Recht zurückkehren wollte - jetzt der Minderheitsantrag -, mit 15 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Die Kommissionsmehrheit bittet Sie, bei den Artikeln 111 und 111a dem Ständerat zu folgen.

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