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Jutzet Erwin · Nationalrat · 2005-09-27

Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-27

Wortprotokoll

Herr Bundesrat Blocher, ich glaube, wir haben den gleichen Text gelesen. Sie haben eben ausgeführt, dass der Einzelrichter entscheidet, wenn es klar ist. Wenn es nicht klar ist, muss er einen zweiten Richter [PAGE 1192] beiziehen. Der Gesetzestext sagt aber etwas anderes: "e. offensichtlich begründete oder unbegründete Beschwerden mit Zustimmung eines zweiten Richters." Das heisst, wenn es offensichtlich ist, muss der Richter einen zweiten beiziehen. Haben wir den gleichen Text, oder interpretieren wir diesen Text völlig anders?

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