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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-09-27

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-09-27

Wortprotokoll

Diese Zusicherung kann ich Ihnen nicht geben, denn wann ist diese "procédure" von Ihnen her gesehen abgeschlossen? Was meinen Sie damit? Vor dem erstinstanzlichen Entscheid gibt es keine solche Bekanntgabe von Daten. Nach dem erstinstanzlichen Entscheid kann es das geben - denken Sie an all die Revisionsbegehren, an die Zweitgesuchstellung, auch an den Weiterzug von Fällen, die nicht hoffnungsvoll sind, die aber noch im Verfahren sind. "Procédure" - das ist eine lange Zeitspanne; in dieser Zeit werden auch solche Daten bekannt gegeben, vor dem erstinstanzlichen Entscheid jedoch nicht.

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