Hubmann Vreni · Nationalrat · 2005-09-27
Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-27
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion unterstützt den Streichungsantrag der Minderheit Vermot aus einer Reihe von Gründen: Erstens widerspricht die Fassung des Ständerates Artikel 97 Absatz 1, wo es heisst, dass diese Daten nicht weitergegeben werden können. Zweitens wollen wir die Auszuschaffenden und ihre Angehörigen nicht unnötig gefährden. Drittens können wir von der Schweiz aus - das ist ein wesentlicher Grund - nicht oder nur schlecht beurteilen, wie die Herkunftsländer mit ihren Rückkehrenden verfahren, wenn diese ein strafrechtliches Verfahren, z. B. wegen Drogenhandels oder eines anderen Deliktes, hinter sich haben. Ein weiterer Grund: Wenn diese Leute für ihr Delikt bereits bestraft worden sind, also bereits im Gefängnis waren oder sonst gebüsst worden sind, sollen sie in ihrem Herkunftsland [PAGE 1186] neu anfangen können und nicht bereits stigmatisiert sein. Der letzte Grund ist der wichtigste: Vor allem kann eine Bekanntgabe dieser Daten für die Angehörigen des Rückzuschaffenden Nachteile haben. Sie können ja gar nichts dafür, was da passiert ist. Sie können ganz konkret gefährdet werden; wir haben zahlreiche Fälle, die in diesem Sinne bekannt geworden sind.
Wir bitten Sie deshalb, die Minderheit Vermot zu unterstützen.