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Müller Philipp · Nationalrat · 2005-09-27

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-27

Wortprotokoll

War das jetzt eine Frage oder ein Statement, Herr Vischer, wenn ich fragen darf? Ich werde Ihnen Antwort geben. Es ist rechtsstaatlich nicht bedenklich, denn es geht ja hier nicht um den Vollzug einer vorzeitigen Ausweisung oder Wegweisung. Es geht hier lediglich darum, dass in Zukunft ab der erstinstanzlichen Entscheidung ein Datenaustausch stattfinden soll; diese ist auch in Rechtskraft erwachsen. Es geht darum, dass man früher mit der Datenerhebung beginnen kann, um nichts anderes. Es ist rechtsstaatlich in Ordnung, ich habe in meinem Votum auf Artikel 2 des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen verwiesen. Ich bitte Sie, diesen Artikel 2 zu lesen, dann werden Sie wissen, dass mit dem Verweis auf diesen Artikel des Rechtshilfegesetzes der Rechtsstaatlichkeit Rechnung getragen worden ist.