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Vischer Daniel · Nationalrat · 2005-09-27

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2005-09-27

Wortprotokoll

Ich kann mich meinem Vorredner anschliessen und beantrage Ihnen, die Minderheit zu unterstützen.

Es ist in der Tat so, dass in den Fällen, wo es um reine Formalien geht - Abschreibungen usw. -, selbstredend niemand dagegen ist, dass dies eine einzelrichterliche Zuständigkeit ist. Hier werden aber die einzelrichterliche Zuständigkeit und das beschränkte Verfahren strapaziert, und ich weiss ehrlich gesagt nicht, was man mit diesen Strapazierungen und der einzelrichterlichen bzw. "zwei-richterlichen" Zuständigkeit neu gewinnen will. Sie können mir doch nicht im Ernst sagen, dass dies mit Bezug auf das Asylverfahren insgesamt irgendeinen Vorteil bringt. Eigentlich sind das Bestimmungen, die ausser Schikanösem nichts beinhalten.

Sie müssen wissen: Das Asylverfahren ist schon heute mit Bezug auf den rechtsstaatlichen Ablauf ein stark eingeschränktes Verfahren. Es ist eines jener Verfahren im Verwaltungsrecht, bei denen es keinen Weiterzug an das Bundesgericht gibt. In diesem eingeschränkten Verfahren wollen Sie nun in zwei wichtigen Fragen eine zusätzliche Einschränkung - gewissermassen eine Guillotine, wie Herr Jutzet gesagt hat - einbauen. Haftanordnungen sind Anordnungen zum Entzug persönlicher Freiheit, d. h. Eingriffe in ein zentrales, verfassungsmässig geschütztes Grundrecht. Es ist stossend, dass Sie dieses Verfahren nur mehr beschränkt durchführen und in die einzelrichterliche Kompetenz legen.

Besonders absurd ist das neue Modell des sogenannten zugezogenen Zweitrichters. Wenn Sie konsequent wären, hätten Sie es bei einem Richter belassen müssen. Was ist denn, wenn der zweite Richter anderer Meinung ist? Wieso gewinnen Sie etwas, wenn Sie nicht wie üblich auf dem Korrespondenzweg eine Dreierbesetzung des Gerichtes beibehalten? Es scheint mir tatsächlich, dass Sie hier eingespielte Rechtsinstitutionen mit einer klaren Trennung zwischen Einzel- und Kollegialgericht neu erfinden wollen, und zwar unter dem Titel der Asylverschärfung. Dabei machen Sie nur unnötig die Gerichte verrückt; Sie schaffen eine unnötige Differenz zwischen Asylverfahren und sonstigen Verwaltungsverfahren. Dies nur, damit nachher in der Zeitung steht, auch in diesem Punkt hätten sich die Verschärfer durchgesetzt.

Das bringt Ihnen, positiv gesehen, kein "My", bedeutet aber, negativ gesehen, eine bedenkliche und unnötige Strapazierung des rechtsstaatlichen Verfahrens und entbehrt der Verhältnismässigkeit.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.