Fluri Kurt · Nationalrat · 2005-09-27
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-27
Wortprotokoll
Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie, auch hier den Antrag der Minderheit abzulehnen. Unsere Kommission hat sich mit 15 zu 8 Stimmen ebenfalls für diesen Weg entschieden.
Vorweg weisen wir einmal mehr die suggestiven Unterstellungen zurück. Frau Roth-Bernasconi hat gesagt, einmal mehr würden wir die Verfassung verletzen; es würde mich interessieren, zu erfahren, wo wir das bereits getan haben. Abgesehen von blossen Behauptungen und Stimmungsmache ist mir auch von der gestrigen Beratung her kein Fall bekannt, wo wir die Verfassung verletzt hätten; sonst bitte ich um einen Beleg.
Kollege Vischer hat uns einmal mehr Opportunismus unterstellt; auch das weisen wir in aller Form zurück. Es geht uns um die Beschleunigung der Verfahren und um die Bekämpfung der Missbräuche.
Artikel 111 steht im Konnex zu den Artikeln 104 und 111a, wobei Artikel 104 vorhin bereits beschlossen worden ist. Die Literae a bis c von Artikel 111 Absatz 2 sind geltendes Recht, und Litera d ist nicht unüblich. Hier verweisen wir auf die Voraussetzungen, damit Litera d in Kraft treten kann; Sie finden diese in Artikel 13b Absatz 1 Litera e auf Seite 51 der Fahne: wenn nämlich an der Empfangsstelle ein Wegweisungsentscheid aufgrund der früheren Bestimmungen des Asylgesetzes gefällt worden ist und der Vollzug der Wegweisung absehbar ist. Das ist ein Fall, in dem Artikel 111 Absatz 2 Litera d anwendbar ist.
Bei Litera e braucht es die bereits vielfach besprochene Zustimmung eines zweiten Richters, d. h., beide müssen zustimmen; sonst wird diese Anordnung nicht vollzogen werden können. Hier ist es klar, dass es um einen Richter aus dem Kreis der Rekurskommission geht. Wenn sich Kollege Jutzet um die Belastung der Richter Sorgen macht, dann kann ich ihn trösten: Die Haftanordnung gehört zum täglichen Brot eines Einzelrichters, auch im bürgerlichen Strafrecht, dort meist bereits auf unterer Stufe.
Wir bitten Sie also, den Minderheitsantrag bei Artikel 111 abzulehnen.