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Hubmann Vreni · Nationalrat · 2005-09-27

Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-27

Wortprotokoll

Die Kommissionsminderheit empfiehlt Ihnen, die Artikel 13g und 13h, die der Ständerat in der Frühjahrssession 2005 neu eingefügt hat, wieder zu streichen, und zwar aus folgenden fünf Gründen:

1. Sie stellen einen Rückfall ins Mittelalter dar.

2. Sie sind eine massive Verschärfung der Massnahmen.

3. Sie sind unverhältnismässig.

4. Sie verstossen gegen die Kinderrechtskonvention.

5. Sie gehen viel weiter als ein Richtlinienentwurf der EU-Kommission, der auch für die Schweiz bindend werden wird.

Zum ersten Punkt, zum Rückfall ins Mittelalter: Die Beugehaft oder Zwangshaft zur Erzwingung eines bestimmten Verhaltens ist eine Zwangsmassnahme aus dem Strafrecht und hat im Ausländerrecht bzw. im Asylrecht keinen Platz. Dass die Mehrheit unserer Kommission die Beugehaft auf Wunsch der Verwaltung in Durchsetzungshaft umgetauft hat, ändert nichts daran, dass diese Massnahme nicht ins Ausländerrecht gehört.

Zum zweiten Punkt: Die Massnahmen stellen eine massive Verschärfung dar. Was hat der Ständerat beschlossen? In Artikel 13a verdoppelt er die heute geltende Dauer von 3 Monaten auf 6 Monate. In Artikel 13d wurde die Frist von bisher 20 Tagen bis 3 Monaten auf bis 15 Monate erhöht und, Sie haben es gehört, für Minderjährige bis 9 Monate. Gemäss Artikel 13g - das ist der Artikel, den wir heute besprechen - soll die Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft [PAGE 1205] bis 18 Monate, für Minderjährige bis 9 Monate dauern können. Und in Artikel 13h wird das Maximum aller dieser Massnahmen auf 24 Monate - 24 Monate, also zwei Jahre! - limitiert, für Minderjährige auf 12 Monate, ein ganzes Jahr.

Zum dritten Punkt: Diese Massnahmen sind unverhältnismässig. Was haben diese Leute verbrochen? Es sind weder Räuber noch Mörder, es sind Leute, die hier keine Aufenthaltsbewilligung erhalten haben und nicht selber ausreisen. Oder sie sagen nicht, wie sie heissen und woher sie kommen. Ein solches Verhalten wie ein massives Delikt zu bestrafen ist absolut unverhältnismässig.

Zum vierten Punkt: Diese Massnahmen verstossen gegen die Kinderrechtskonvention. 15- bis 18-jährige Leute bis zu einem Jahr einzusperren, nur weil sie nicht sagen, wie sie heissen, ist eines Rechtsstaates unwürdig. Vermutlich wird jetzt Herr Bundesrat Blocher wieder aufstehen und sagen: Ja, dann ändern wir halt die Kinderrechtskonvention. So geht es aber nicht, Herr Bundesrat Blocher. Wir müssen unser Recht unseren internationalen Verpflichtungen anpassen und nicht umgekehrt. Das gilt auch für das Schengener Abkommen, über das wir im Juni dieses Jahres abgestimmt haben.

Zum fünften Punkt: Die EU-Kommission hat einen Richtlinienentwurf zur Asylpolitik vorgelegt. Diese Richtlinie wird im Rahmen des Schengener Abkommens auch für die Schweiz einmal bindend werden. Hier die wichtigsten Punkte dieser Richtlinie: Sie sieht keine Beugehaft vor, sie begrenzt die Ausschaffungshaft auf maximal 6 Monate und nicht auf 24 Monate wie unser Asylgesetz. Wir stellen fest: Diese EU-Richtlinie geht viel weniger weit als die Beschlüsse des Ständerates. Es ist deshalb wichtig, dass wir den Minderheitsanträgen zu den Artikeln 13g und 13h und auch den Einzelanträgen Meier-Schatz zustimmen. Damit schaffen wir eine Differenz zum Ständerat, der dann die EU-Richtlinie in seinen Entscheid einbeziehen kann.

Wenn wir heute dem Ständerat zustimmen, sind diese Artikel erledigt. Spätestens nächstes oder übernächstes Jahr werden wir dann gezwungen sein, das Asylgesetz wieder zu revidieren. Machen wir doch jetzt die Arbeit richtig, und schaffen wir diese Differenz.

Stimmen Sie meinen Minderheitsanträgen und den Einzelanträgen Meier-Schatz zu.