AB 57709
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-27
Wortprotokoll
Die Mehrheit der CVP-Fraktion lehnt die Minderheitsanträge Bühlmann und Hubmann ab.
Nach wie vor kennen wir in unserem Asyl- und Ausländerrecht zwar ein kompliziertes System, das aber auch eine grosse Menge von Rechtsmitteln für die Betroffenen aufweist. Am Schluss eines jeden rechtsstaatlichen Verfahrens - Sie wollen uns ja nicht weismachen, dass die Verfahren, die wir hier im Gesetz stipulieren, nicht rechtsstaatlich seien - gibt es einen Entscheid. Ein Staat, der einen abschliessenden, nach Gesetz und Verfassung gefällten Entscheid nicht vollzieht, begibt sich rechtsstaatlich gesehen auf Glatteis.
Frau Hubmann, Sie haben zu Recht die Frage der Verhältnismässigkeit gestellt. Soll der Staat einen solch hohen Aufwand betreiben, um eine rechtskräftig angeordnete Massnahme dann auch wirklich durchzusetzen? Hier gilt es, eine Güterabwägung zwischen zwei staatlichen Maximen vorzunehmen, nämlich zwischen der rechtsstaatlichen Durchsetzung eines rechtskräftigen Entscheides und der Verhältnismässigkeit staatlichen Handelns. Ich meine, in dieser Frage müssten wir bei der Güterabwägung die erste Variante bevorzugen, nämlich: Die Maxime des rechtsstaatlichen Handelns hat Vorrang vor einer allfälligen Unverhältnismässigkeit.
Herr Vischer hat hier gesagt, wir ritzten die Verfassung. Das ist eine Behauptung. Aber unsere Verfassung verpflichtet uns ganz klar - da ritzen wir sie dann nicht, wenn wir dies tun -, rechtskräftige Entscheide auch durchzusetzen.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der CVP-Fraktion, die beiden Minderheitsanträge abzulehnen.