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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2005-09-27

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-27

Wortprotokoll

Wir kommen noch zur Differenzbereinigung im Ausländergesetz. Wir haben es hier vermutlich mit einer ruhigeren oder vielleicht auch etwas sachlicheren Differenzbereinigung zu tun; denn die meisten Artikel, vor allem die Artikel 71 bis 83, sind in der vorangegangenen Debatte zum Asylgesetz entschieden worden, und im Rahmen des Ausländergesetzes gab es keine neuen Anträge des Bundesrates zu verhandeln. Der neue Artikel 30a zum Beispiel, der eine neue Differenz schafft, entspricht Artikel 6a des Anag.

Die Artikel 71 bis 83 entsprechen den soeben geänderten Artikeln, die aus dem Anag ins Ausländergesetz übertragen werden müssen. Artikel 70a (neu) wird ebenfalls ins Ausländergesetz eingefügt. Er entspricht dem geltenden Recht, nämlich Artikel 14f Anag gemäss Entlastungsprogramm 2003. Auch diese Artikel, in denen die wichtigsten Differenzen bestehen, müssen in der Beratung des Ausländergesetzes nochmals genehmigt werden. Es macht aber aus Sicht der Kommission keinen Sinn, jetzt materiell andere Entscheide zu fällen als die, die in der vorhergehenden Beratung gefällt worden sind, obwohl das rechtlich möglich wäre. Wir werden Sie als Kommissionssprecher noch darauf hinweisen und Ihnen beantragen, keine anderen Entscheide zu fällen, als Sie es vorher gemacht haben.

Wenn wir kurz an die Erstberatung in der Sondersession 2004 zurückdenken, müssen wir uns daran erinnern, dass auch das Ausländergesetz in der Gesamtabstimmung mit 64 zu 48 Stimmen bei 55 Enthaltungen den Nationalrat [PAGE 1215] denkbar knapp passierte. In diesem Resultat drückt sich eine grosse Unzufriedenheit verschiedener Lager aus, selbstverständlich aus verschiedenen Gründen.

Der Ständerat hatte also die Aufgabe, das Ausländergesetz bei der Beratung so zu ändern, dass die Chancen auf eine Mehrheit grösser werden. Er hat das getan. Aber auch das Ausländergesetz steht natürlich - wir haben es soeben gehört - unter der Referendumsdrohung. Und es gilt aus Sicht der Kommissionsmehrheit auch hier, ein Gesetz zu schaffen, das eine Volksmehrheit finden kann.

Die Mehrheit der Kommission des Nationalrates schliesst sich vor allem aus diesen Gründen bei den meisten Differenzen dem Ständerat an, wie sie es schon beim Asylgesetz gemacht hat.

Der Ständerat bestätigte das duale Zulassungssystem mit dem Vorrang für Personen aus Staaten, mit denen das Freizügigkeitsabkommen gilt. Konsequenterweise haben der Ständerat und die Kommissionsmehrheit die beiden Abweichungen von diesem Prinzip in den Artikeln 20 und 23, die im Nationalrat beschlossen wurden, wieder rückgängig gemacht.

Die Kommissionsmehrheit schloss sich auch in den folgenden wichtigsten Punkten dem Ständerat an: Die automatische Erteilung der Niederlassungsbewilligung für Ausländerinnen und Ausländer, die seit mehr als zehn Jahren in der Schweiz leben, wird abgelehnt; ein Automatismus des Familiennachzugs wird abgelehnt, doch wird bei der Erteilung der Niederlassungsbewilligung für Kinder die Alterslimite aus integrationspolitischen Gründen von 14 auf 12 Jahre gesenkt; die sogenannte vertiefte Prüfung von Bewilligungsgesuchen nach vier Jahren rechtswidrigen Aufenthaltes in der Schweiz wurde vom Ständerat und von der Kommissionsmehrheit gestrichen.

Gemäss Artikel 127 des Parlamentsgesetzes sind die Kommissionsberichterstatter verpflichtet, im Rat auf Petitionen hinzuweisen, die einen Bezug zum Gesetzentwurf haben. Das wurde bei der ersten Beratung in diesem Rat verpasst, und die Kommissionssprecher haben vereinbart, das jetzt nachzuholen. Es lagen zu diesem Gesetz vier Petitionen vor. Die Kommissionsmitglieder hatten somit Gelegenheit, die Anliegen der Petenten in die Detailberatung einzubringen. Da die Bittschriften im Rahmen der Erstberatung im Nationalrat nicht namentlich erwähnt wurden, müssen wir dies nachholen. Es handelt sich um folgende Petitionen:

1. Petition GBI/SMUV Zürich gegen das neue Ausländergesetz: Das Anliegen der Gewerkschaften, welche das Ausländergesetz wegen des als diskriminierend erachteten dualen Zulassungssystems ablehnten, wurde im Rahmen des Minderheitsantrages auf Nichteintreten diskutiert. Dieser Antrag wurde vom Rat bekanntlich abgelehnt.

2./3. Petition des Zürcher Regionalkomitees zur Unterstützung der "sans-papiers" und Petition Jugendsession 2003, Regelung des Status der "sans-papiers": Diesen Petitionen hatte der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission in der Erstberatung durch die Einführung einer Legalisierungsbestimmung, Artikel 30 Absatz 1bis, teilweise Rechnung getragen. Diese Bestimmung sah vor, dass Personen, die sich länger als vier Jahre illegal in der Schweiz aufgehalten haben, den Anspruch erhalten, dass ihr Bewilligungsgesuch vertieft geprüft wird. Nachdem der Ständerat diese Bestimmung gestrichen hat, beantragt die Kommissionsmehrheit, dass sich der Nationalrat dem Ständerat anschliesst und diese Bestimmung fallen lässt.

4. Petition der Piloten der ehemaligen Crossair AG zur Aufenthaltsbewilligung: Die Petition der Gewerkschaft Swiss Pilots schliesslich verlangte eine Verlängerung der B-Bewilligungen für ausländische Linienpiloten. Dieser Petition wurde keine Folge gegeben.