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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2005-09-28

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-28

Wortprotokoll

Wir haben es bei Artikel 43 mit der gleichen bzw. einer ähnlichen Problematik zu tun wie bei Artikel 33. Wir haben dort auf Wunsch von 13 Kantonen den Rechtsanspruch gestrichen, und wenn man ihn dort gestrichen hat, sollte man ihn konsequenterweise hier auch streichen. Deshalb gelten, was die Kantonshoheit angeht, für die Kommissionsmehrheit die gleichen Argumente wie bei Artikel 33. Man will keinen Automatismus, man will in der Mehrheit keinen Anspruch auf Familiennachzug. Denn sonst müsste der Familiennachzug auch zugestanden werden, wenn sich die Person, deren Familie nachgezogen werden soll, erst seit kurzem in der Schweiz aufhält und sich hier nicht integriert hat.

Ich möchte das, was Herr Gross vorhin gesagt hat, etwas relativieren. Auch eine Kann-Formulierung bedeutet nicht Willkür, sondern stützt sich auf eine gefestigte Praxis, ohne dass der Rechtsanspruch verankert werden müsste. Es gibt vier Bundesgerichtsurteile, die den Familiennachzug entsprechend definiert haben, und es gibt keine Fälle auf Bundesgerichtsebene, in denen Willkür der Behörden festgestellt worden wäre.

Deshalb empfehle ich Ihnen hier, der Mehrheit zu folgen.

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